Veröffentlichung 07.04.26 | Fragenfrist 29.04.26 | Abgabefrist 04.05.26 |
Eignungskriterien
2A Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
2B Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Durchschnitt der letzten 3 Jahre für den Leistungsbereich Technische Beratung / TU-Controlling (analog zum ausgeschriebenen Leistungsbild): mind. 800.000 Euro (netto)
2C Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. für den Leistungsbereich Technische Beratung / TU-Controlling (analog zum ausgeschriebenen Leistungsbild): mind. 8 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen.
2D Berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis über die Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung für den Leistungsbereich Technische Beratung / TU-Controlling (analog zum ausgeschriebenen Leistungsbild): Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Nachweis durch Studiennachweis).
Zuschlagskriterien
3A) Bewertung der eingereichten Referenzen: Es werden Referenzen nach festgelegten Bewertungskriterien bewertet: Vergleichbare Größe (0-1 Punkt), Vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und Vergleichbare Maßnahme (0-1 Punkt). Die detaillierten Bewertungskriterien sind dem Dokument Eignungs- und Zuschlagskriterien zu entnehmen. Bewertet werden die beiden besten eingereichten Referenzen für das Leistungsbild Technische Beratung/TU-Controlling. Gewertet werden die Projekte, die innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2018) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen wurden. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt und die im angegebenen Wertungszeitraum abgeschlossen wurden. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise. Weitere Hinweise: 1) Als Referenz benannte Objekte werden nicht gewertet, sofern nur Teilprojekte/Bauabschnitte der eingereichten Maßnahme innerhalb des genannten Zeitraumes mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen wurden. 2) Nicht prüfbare Angaben können ggf. nicht in der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden und werden ggf. mit null Punkten bewertet. Die Wertungsfähigkeit und Prüfbarkeit der Angaben ist dann gewährleistet, wenn die Angaben ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen lesbar und widerspruchsfrei sind. Auf ergänzende Angaben ist zu verzichten, soweit diese nicht explizit per Textfeld gefordert werden.
3B) Bewertung der Berufserfahrung der vorgesehenen Projektleitung für die Technische Beratung und das TU-Controlling: Es wird die Berufserfahrung der vorgesehenen Projektleitung für den Leistungsbereich Technische Beratung / TU-Controlling (analog zum ausgeschriebenen Leistungsbild), nach folgender Systematik bewertet: < 3 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung für die technische Beratung und das TU-Controlling = 5 Punkte ODER ? 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung für die technische Beratung und das TU-Controlling = 10 Punkte ODER > 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung für die technische Beratung und das TU-Controlling = 15 Punkte Insgesamt können maximal 15 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden.
3C) Bewertung des Konzeptes: Die Bewertung des Konzeptes durch die Vergabestelle erfolgt nach folgender Systematik: Das Angebot oder die Angebote, die im Vergleich zu den anderen Angeboten die Erwartungen des Auftraggebers am besten erfüllen, erhalten die Maximalpunktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten entsprechend dem Umfang ihrer negativen Abweichung zum besten Angebot eine geringere Punktzahl. Abstufungen erfolgen ausschließlich in ganzen Punkten. Die qualitative Bewertung erfolgt durch das Gremium auf Grundlage nachvollziehbarer und vollständiger Angaben, überzeugender Darstellungen und ggf. projektspezifischer Inhalte. Die Reihenfolge der Bewertungskriterien stellt keine Priorisierung derselben dar. Bewertungskriterien: Darstellung der Methodik und Vorgehensweise für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen, Qualität und Umsetzbarkeit der Vorschläge zur Terminplanoptimierung der Maßnahme sowie Darstellung des Rollenverständnisses und der Kommunikation mit den beteiligten Stakeholdern und der Auftraggeberin. Nachvollziehbarkeit und Zweckmäßigkeit der dargestellten Arbeitsschritte, Berücksichtigung der projekteigenen Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie realistische Einschätzung möglicher Risiken und Lösungsansätze.
3D) Bewertung des Honorarangebots: Das günstigste Angebot wird mit 20 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen ermittelt.
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