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Neuordnung des Parkens in Bremen: Projektsteuerung gemäß AHO

Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
05.06.26
Fragenfrist
01.07.26
Teilnahmefrist
07.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
susanne.findeisen@bau.bremen.de
Freischalten
Telefon
+49 421-361-59492
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Geforderter Mindeststandard: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.

  • Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,75 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen. Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) die wirtschaftliche Eignungsleihe (siehe Formular D03) vereinbart wurde. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 1 Punkt: ? 0,75 - 1,25 Mio. EUR brutto, 2 Punkte: > 1,25 - 2,0 Mio. EUR brutto, 3 Punkte: > 2,0 Mio. EUR brutto.

  • Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2021 mindestens 1 Referenz im Bereich Projektsteuerung / Projektmanagement bei technischen Infrastrukturmaßnahmen* im öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Koordinationsleistungen, die im Rahmen von beauftragten Planungsleistungen erbracht wurden, gelten nicht als Projektsteuerung gemäß AHO. Berücksichtigt werden Referenzprojekte, die zwischen dem 01.01.2021 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden (d. h. die Baufertigstellung muss erfolgt sein). Der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2021 liegen. *technische Infrastrukturprojekte: insb. Straßenplanungen, Verkehrsplanungen, Planung Ingenieurbauwerke, darunter fallen nicht: Hochbauprojekte, Stromnetzausbau, Gleisplanungen u. Ä. Hinweise: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) eine Eignungsleihe (Formular D03) zu vereinbaren Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Gewertet werden Referenzen seit 2023 (d. h. die beauftragten Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Teilnahmeantrages abge-schlossen sein (die Baufertigstellung muss erfolgt sein)). Der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2023 liegen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Wertung herangezogen werden sollen, ist zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) eine Eignungsleihe (Formular D03) zu vereinbaren. 1 Punkt: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung (1 Referenzprojekt) mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (mind. Projektstufen 2 - 4 mit den Handlungsbereichen A - D) für technische Infrastruk-turprojekte* (z. B. Straßenplanung, Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke) im innerörtlichen, öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland. 2 Punkte: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt über mehrfache Erfahrungen (2 Referenzprojekte) mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (mind. Projektstufen 2 - 4 mit den Handlungsbereichen A - D) für technische Infrastrukturprojekte (z. B. Straßenplanung, Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke) im innerörtlichen, öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland. 3 Punkte: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt über mehrfache Erfahrungen (2 Referenzprojekte) mit der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (mind. Projektstufen 2 - 4 mit den Handlungsbereichen A - D) für technische Infrastrukturprojekte (z. B. Straßenplanung, Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke) im innerörtlichen, öffentlichen Straßenraum in der Bundesrepublik Deutschland und davon 1 Referenz inkl. Parkraumplanung. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. *technische Infrastrukturprojekte: insb. Straßenplanungen, Verkehrsplanungen, Planung Ingenieurbauwerke, darunter fallen nicht: Hochbauprojekte, Stromnetz-ausbau, Gleisplanungen u. Ä.

  • Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Projektsteuerer / Projektmanager im Unternehmen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) die wirtschaftliche Eignungsleihe (siehe Formular D03) vereinbart wurde.

  • Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

  • 1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären. 2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

Zuschlagskriterien

  • Honorar / Preis: Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.

  • Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot: Nähere Erläuterungen erfolgen mit der Angebotsaufforderung.

  • Persönliche Referenzen des hauptverantwortlichen Projektsteuerers für vergleichbare Leistungen: Nähere Erläuterungen erfolgen mit der Angebotsaufforderung.

  • Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams und Beantwortung der Rückfragen des Auftraggebers: Nähere Erläuterungen erfolgen mit der Angebotsaufforderung.

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