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NGA-Breitbandausbau-Spangenberg

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
19.08.2026
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" der Stadt Spangenberg. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" vom 13.01.2025 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Fragenfrist
13.08.26
Abgabefrist
19.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Spangenberg, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
E-Mail
joerg.schanze@spangenberg.de
Freischalten
Telefon
+495663509020
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Website
https://www.spangenberg.de/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt

    • E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
    • - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
    • - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt

    • E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
  • Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt

    • E.1) folgende Angaben abzugeben: - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F
    • - Benennung von mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden
  • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt

    • E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen
    • - Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. - Eigenerklärung des Bieters, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. - Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.

Zuschlagskriterien

  • Wirtschaftlichkeitslücke: Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 60 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,0 Punkte weniger in der Bewertung.

  • Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadtgebiet: Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadt-gebiet" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Trassenlänge der vom Bieter vorgesehenen Mitnutzung vor-handener, nutzbarerer Infrastrukturen, welche der Bieter i.R.d. Ausbaus des Netzes berücksichtigen wird und in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt F.1) angegeben hat. Mögliche nutzbare Infrastrukturen im Stadtgebiet können u.a. von der ehemaligen Breitband Nordhessen GmbH stammen. Mittlerweile ist die Infrastruktur im Eigentum der Kasseler Verkehrs- und Ver-sorgungs-GmbH (KVV). Der Betrieb und die Verwaltung des Netzes erfolgen durch die Netcom Kassel. Entsprechende Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil B). Die Punkteberechnung erfolgt je Trassenlänge der Mitnutzung in km im Wege des Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der längsten Mitnutzung in km innerhalb des Stadtgebietes die maxi-male Punktzahl.

  • Ausbau- und Mittelabflussplanung

    • Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Ausbau- und Mittelabflussplanung" maximal 15 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität und Plausibilität der vom Bieter eingereichten Aus-bau- und Mittelabflussplanung. Dabei erfolgt die Wertung insbesondere anhand folgender Kriterien: ? quartalsgenaue Darstellung der wesentlichen Ausbau- und Projektmeilensteine
    • ? Darstellung der vorgesehenen Mittelabrufe und Konzept zur Einhaltung der vom Land Hessen vorgesehenen "Jahresscheiben" (vgl. Teil D.2)
    • ? Darstellung etwaiger projektrelevanter Risiken sowie vorgesehener Gegensteuerungsmaß-nahmen. ? Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des gigabitfähigen Hochleistungsnetzes in Kalenderwochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (vgl. § 18.1) bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabitnetztes (einzutragen in Formblatt: F.1). Die Punktevergabe erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix: 15 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist in besonderer Weise nachvollziehbar, realistisch und mit den Fördervorgaben vereinbar. Die Planung weist keine erkennbaren Schwächen auf. 12 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nachvollziehbar und weitgehend plausibel. Die Planung weist lediglich geringfügige Schwächen auf. 9 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist insgesamt plausibel, weist jedoch einzelne Schwächen oder Risiken auf. 6 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erkennbare Schwächen auf. Die Realisierbarkeit erscheint teilwiese eingeschränkt. 3 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erhebliche Schwächen auf. Die Einhaltung der Projektziele erscheint nur eingeschränkt gewährleistet. 0 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nicht nachvollziehbar oder lässt eine ordnungsgemäße Projektumsetzung nicht erwarten.
  • Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.

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