Veröffentlichung 09.07.26 | Fragenfrist 13.08.26 | Abgabefrist 19.08.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt
Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichkeitslücke: Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 60 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadtgebiet: Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadt-gebiet" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Trassenlänge der vom Bieter vorgesehenen Mitnutzung vor-handener, nutzbarerer Infrastrukturen, welche der Bieter i.R.d. Ausbaus des Netzes berücksichtigen wird und in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt F.1) angegeben hat. Mögliche nutzbare Infrastrukturen im Stadtgebiet können u.a. von der ehemaligen Breitband Nordhessen GmbH stammen. Mittlerweile ist die Infrastruktur im Eigentum der Kasseler Verkehrs- und Ver-sorgungs-GmbH (KVV). Der Betrieb und die Verwaltung des Netzes erfolgen durch die Netcom Kassel. Entsprechende Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil B). Die Punkteberechnung erfolgt je Trassenlänge der Mitnutzung in km im Wege des Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der längsten Mitnutzung in km innerhalb des Stadtgebietes die maxi-male Punktzahl.
Ausbau- und Mittelabflussplanung
Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
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