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Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Freizeitanlagen Rannasee"

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
Der Landkreis Passau beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Neustift im Mühlkreis die Freizeitanlagen am Rannasee, die vor über 40 Jahren als Freizeit- und Naherholungsgebiet geschaffen wurde und als touristischer Anziehungspunkt in der bayerisch-österreichischen Grenzregion wirkt, neu zu gestalten. Durch eine Restrukturierung der Freizeit- und Erholungsflächen mit einer ansprechenden Gestaltung der Uferbereiche sollen identitätsstiftende Aufenthaltsbereiche für die Freizeitanlagen des größten Badesees des Bayerischen Waldes geschaffen werden. Es sollen Angebote für nachhaltigen Tourismus bei einer Verbesserung der bestehenden Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität um den See hergestellt werden, darunter insbesondere ein neues Gastronomiegebäude für die Anlage am Seeufer. Die Maßnahme wird durch das Programm INTERREG VI - A Bayern-Österreich 2021-2027 der Europäischen Union gefördert.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Teilnahmefrist
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Passau, Deutschland
E-Mail
Claudia.Ruderer-Wieland@landkreis-passau.de
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Telefon
0851 397 7203
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in oder Stadtplaner/-in befugt sind.
    • Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in bzw. Stadtplaner/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
    • Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und sofern für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
    • Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen.
    • Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
  • Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die Gebäudeplanung sowie die städtebauliche Planung mit den Deckungssummen von mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und über 500.000 Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungs-unternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

  • VERHANDLUNGSVERFAHREN Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden)

    • Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2014, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
    • Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen auf dem zur Verfügung gestellten Formblatt 3.2 darzustellen:
    • - Nachweis einer vergleichbaren Referenz: Gebäudeplanung (HZ III § 34 HOAI)
    • Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2)
    • - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Freianlagenplanung (HZ III §39 HOAI)
    • Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2)
    • Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte pro Leistungsbild näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
    • - Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 1 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen
    • für den Bereich Freianlagenplanung 1 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber).
    • - Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
    • - Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen.

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