Veröffentlichung 01.07.26 | Teilnahmefrist 30.07.26 |
Eignungskriterien
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die Gebäudeplanung sowie die städtebauliche Planung mit den Deckungssummen von mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und über 500.000 Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungs-unternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
VERHANDLUNGSVERFAHREN Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden)
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