Zuschlag erteilt am 28. Juli 2026
Fragenfrist 03.12.25 | Veröffentlichung 09.12.25 | Teilnahmefrist 10.12.25 |
Eignungskriterien
a) Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Formblatt - Bewerbergemeinschaft), b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
Einzureichen ist der Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Aktueller Handelsregisterauszug oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt - Angaben zum Unternehmen (Versicherung/Umsatz).
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z.B. DIN ISO 9001, erfolgen. Es handelt sich bei dieser Vorgabe um eine zwingende Mindestanforderung. Das bedeutet, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss.
Zuschlagskriterien
Kaufpreis: Vergeben werden maximal 10 Punkte. Das preisgünstigste Angebot erhält 10 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu proportional weniger Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 30 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
Terminplanung: Bewertet wird die Schlüssigkeit und Qualität der Termin- und Ablaufplanung. Die Busse müssen bis zum 15. Dezember 2027 ausgeliefert sein. Bewertet wird die Schlüssigkeit und Detailtiefe der dargestellten Schritte und Terminplanung im Angebot des Bieters. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der die Terminplanung detailliert und schlüssig darstellt und anhand der unternehmerischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sicherstellt, dass ein schnellerer Fertigstellungszeitraum erreicht und die angebotene Terminplanung auch umgesetzt wird, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle Themen detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Verbrauch: Das Angebot über Fahrzeuge mit dem niedrigesten SORT 3-Verbrauch erhält 15 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten proportional weniger Punkte, d. h. der jeweils angebotene SORT 3-Verbrauch wird durch den niedrigsten SORT 3- Verbrauch dividiert und mit 15 multipliziert.
Qualitätssicherung: Positiv bewertet wird die Sicherstellung einer umfassenden Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters, die sich insbesondere auch auf die angebotene Leistung erstreckt. Positiv bewertet werden detaillierte Darlegung zu einzelnen Arbeitsschritten und der insoweit implementierten Qualitätssicherung. Bewertet wird die Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung. Die Darstellung kann auch durch einen Auditbericht im Rahmen der Zertifizierung gem. DIN EN 9001 erbracht werden. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung detailliert und schlüssig darstellt, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle angebotsrelevanten Unternehmensbereiche detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
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