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Objektplanung § 34 HOAI Generalsanierung und Teilersatzneubau Rhabanus-Maurus-Gymnasium St. Ottilien

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.05.2026
Angebotsfrist
29.06.2026
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des Öffentlichen Rechts, schreibt die Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für die Generalsanierung und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasium in St. Ottilien stufenweise ab der LPh 2 aus.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.05.26
Abgabefrist
29.06.26
Öffnung
29.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Augsburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
peter.kosak@schulwerk-augsburg.de
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Telefon
+49 455810-100
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Website
https://www.schulwerk-augsburg.info
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Eintragung Partnerschaftsregister oder Handelsregister (sofern eintragungspflichtig). 2. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Präqualifizierung. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind auch von präqualifizierten Bietern und auch im Fall einer EEE nachzuweisen. 3. Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt III.27). 4. (Wird vom AG eingeholt) Auszug aus Wettbewerbsregister für Bieter (bei juristischen Personen

    • Auskunft für juristische Person).
    • Der Wettbewerbsregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen.
    • Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 5.000.000,- EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 5.000.000,- EUR je Schadensfall.
    • Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
    • Mit dem Teilnahmeantrag ist eine abgeschlossene Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den o.g. Deckungssummen nachzuweisen.
    • Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall verbindlich zusichert.
    • Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude – Leistungsbild § 34 HOAI) von durchschnittlich 1.000.000,- EUR netto p.a. in den vorausgegangenen drei Kalenderjahre (2023 bis 2025).
    • Soweit der Umsatz für das Kalenderjahr 2025 noch nicht festgestellt ist, genügt die Angabe des geschätzten Jahresumsatzes.
    • Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den vergangenen zehn Jahren
    • Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (Mai 2016 bis Mai 2026) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen 2 bis 8 nach dem Leistungsbild § 34 HOAI umfassen. Der Abschluss der LPh 8 (Abnahme) und die Nutzungsaufnahme der Referenzen müssen im vorgenannten Zeitraum erfolgt sein.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen entsprechend der Eigenerklärung jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Wird eine Eigenerklärung vom Referenzgeber nicht bestätigt, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
    • Die Bieter reichen zum Nachweis auf dem Formblatt SCH 1 Eigenerklärung Referenz eine Eigenerklärung zu mind. drei vergleichbaren Referenzen ein.
    • Für die Vergleichbarkeit wird auf die nachfolgenden Kriterien abgestellt. Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen mit denselben drei Referenzen erfüllt werden, also nicht Referenz 1 bis 3 für Krit. a) bis c) und Referenz 4 bis 6 für Krit. d) bis f).
    • a) Alle drei Referenzen umfassen Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) mit LPh 2 bis 8, bei der die LPh 8 (Abnahme) und Nutzungsaufnahme der Referenzen im Referenzzeitraum Mai 2016 bis Mai 2026 erfolgt sein müssen.
    • b) Mindestens zwei von drei Referenzen umfassen Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) mit anrechenbaren Kosten von mind. netto 10 Mio. EUR.
    • c) Alle drei Referenzen umfassen im Leistungsbild § 34 HOAI mindestens Honorarzone III oder entsprechend.
    • d) Mindestens zwei von drei Referenzen umfassen Objektplanung (Leistungsbild § 34 HOAI) einer Schule oder vergleichbaren Bildungs-/Kultureinrichtung.
    • e) Mindestens zwei von drei Referenzen umfassen Sanierung / Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
    • f) Alle drei Referenzen wurden auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
  • Anzahl technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bieter verfügt über mindestens 6,0 technische Fachkräfte (Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte (siehe Eigenerklärung SCH 2 - Anzahl Architekten). Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.

    • Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 gewertet.
    • Bei Bietergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).

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