Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann.
Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt.
Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden.
Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden.
Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm:
6 Gruppenräume,
1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden),
1 Ausgabeküche,
4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal)
1 Team-Raum FGTS,
1 Schulsozialarbeit,
1 Hausmeister,
1 Erste Hilfe,
1 Technikraum,
Lagerräume
Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten.
Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können.
Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen.
Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht.
Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau.
Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein.
Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung (vorliegende Ausschreibung) sowie als weitere EU-weite Ausschreibungen Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung.
Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden.
Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen).
Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen.
Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG.
Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt.
Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert.
Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 1 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland
•Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein
•Berufsregister als Architekt/Ingenieur/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft, o.ä.) für die im FB5 bezeichneten Positionen (Projektleiter, Stellvertreter, Bauleiter)
•Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit
•dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
•Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen.
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (FB-1)
2. Bei Bewerbergemeinschaften
•Vollmachtserklärung der Mitbewerber (FB-2)
•3. Bei Bewerbergemeinschaften: Verbindliche Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft (FB-2)
•4. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/Mitbewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen (FB-3)
•5. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nicht vorliegen (FB-4-1)
•6. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nicht vorliegen (FB-4-2)
•7. Eigenerklärung zu § 43 (1) VgV (FB-5) (auch in Bezug auf die Funktionen innerhalb des Planerteams): Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall zum Stichtag 01.06.2026, gegliedert in Projektleiter, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter sowie
•Projektingenieure (u.ä. Qualifikationen),
•8. Eigenerklärung über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrages oder eines Teiles des Auftrages. (FB-6)
•9. Eigenerklärung im Falle der Weiterbeauftragung, die weiteren Leistungsphasen gem. den vorgesehenen Vertragsstufen zu erbringen. (FB-7)
•10. Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen. (FB-8)
•11. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (3.000.000 € Personenschäden, 3.000.000 € sonstige Schäden) besteht bzw. zur Verfügung gestellt wird, wobei die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. (FB-9)
•12. Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen (entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576) (FB-10)
•13. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (FB-11).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen
(auszufüllende Formblätter FB 12-13). Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Gefordert sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes Eigenerklärungen. Es gibt ein Auswahlverfahren mit Bewertung der nachfolgenden Eignungs-Kriterien (Punktebewertung). Diejenigen maximal 5 Bieter, die die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe eines Angebots und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen (in diesem Fall keine Vergabehandlungen).
Kriterien für den Teilnahmewettbewerb (Näheres siehe Anlage1)
•Nachweis der Eignung für den vorliegenden Auftrag durch Vorlage von Referenzen.
•Grundsätzliche Anforderungen an alle Referenzen:
•- Um vergleichbar (und grundsätzlich wertbar) zu sein müssen bei allen benannten Referenzen mindestens die Leistungsphasen 4-8 gemäß § 34 HOAI vollständig in dem Zeitraum von Mai 2016 bis einschließlich Mai 2026 begonnen, bearbeitet UND abgeschlossen worden sein.
•Referenzen, bei denen die Angaben zum Realisierungszeitraum nicht zweifelsfrei (einschließlich Monatsangabe) gemacht werden, können nicht gewertet werden.
•- Grundsätzlich müssen alle in den Formblättern abgefragten Angaben vollständig, eindeutig und zweifelsfrei zu beurteilen sein, damit die Referenz gewertet werden kann.
•- Anforderung zu K-1: In Bezug auf die abgefragten anrechenbaren Kosten der genannten Referenzprojekte zu K-1 bedeutet dies, dass nicht die Gesamtbaukosten anzugeben sind, sondern die anrechenbaren Kosten als Netto-Wert, die sich aus den Kosten der Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) ergeben. Die Größenordnung der anrechenbaren Kosten muss mindestens
•1.000.000 € (netto) betragen haben, damit die Referenz wertbar ist. Mehrfachnennungen eines Referenzprojektes bei mehreren verschiedenen Kriterien sind zulässig, wenn die Anforderungen bei den betreffenden Kriterien zutreffen.
•Siehe auch Anlage 1_BismarckSch_Erläuterungen-Zuschlagskiterien. Der Anlage sind Erläuterungen zu den folgenden Kriterien zu entnehmen.
•K-1:
•Referenzen für die Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen: Objektplanung für ein öffentliches Gebäude der Gebäudeklasse IV oder Sonderbau (Neubau, Umbau oder Erweiterung) mit einer Summe der anrechenbaren Kosten (NICHT Bausumme, sondern nur anrechenbare Kosten aus KGr 300 und 400 ermittelt) von mind. 1.000.000 Mio. EUR netto. Mindestanforderung, d.h. zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen je 15 Punkte. Wenn es sich bei der genannten Referenz um einen reinen Neubau oder Erweiterungsneubau gehandelt hat, können je Referenz, auf die das zutrifft, 5 Zusatzpunkte erreicht werden.
•10 weitere Zusatzpunkte können bei K-1 je wertbarer Referenz erreicht werden, wenn es sich bei dem genannten Gebäude um ein Gebäude für die Unterrichtung oder Betreuung von Kindern/Jugendlichen gehandelt hat (z.B. Schule, Kindergarten, FGTS, u.ä.)
•5 weitere Zusatzpunkte können bei K-1 je wertbarer Referenz erreicht werden, wenn es sich bei dem geanannten Gebäude um Holzbauweise oder Holzhybridbauweise gehandelt hat.
•K-2:
•Erfahrungen mit der Objektplanung für Projekte öffentlicher Auftraggeber, die vollständig in dem Zeitraum von Mai 2016 bis einschließlich Mai 2026 begonnen, bearbeitet UND abgeschlossen worden sind: Gewertet werden maximal 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
•Insgesamt können für K-1 und K-2 120 Punkte erreicht werden.
Zuschlagskriterien
Herangehensweise an das spezifische Projekt vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden Planungsergebnisse
•Vorstellungen und Ausführungen des Bieters zur Herangehensweise an das spezifische Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Planungsergebnisse (Gewichtung 15)
Vorstellungen und Ausführungen des Bieters zu Herangehensweise, Organisation und Projektablauf, Prozessstruktur sowie Dokumentation im Auftragsfall
•Vorstellungen und Ausführungen des Bieters zu organisatorischer Herangehensweise und Projektablauf, Prozessstruktur sowie Dokumentation im Auftragsfall
•geplante Kommunikation mit dem AG und weiteren Planungsbeteiligten, Maßnahmen zur Kostenkontrolle, Maßnahmen zur Terminkontrolle
•die Gesamtsumme des Angebotes wird wie folgt in Punkte umgerechnet:
•- Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximalen Punkte.
•- Angebote, deren Preis mehr als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte
•- Die zwischen diesen beiden Werten (Minimal- und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zum Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. Gewichtung 30