Frist abgelaufen

Objektplanung Gebäude, Neubau Waffenkammergebäude, Gäubodenkaserne Feldkirchen

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.03.2025
Angebotsfrist
Objektplanung gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8, für die Baumaßnahme „Neubau Zentrales Waffenkammergebäude“ in der Gäubodenkaserne Feldkirchen. Der Maßnahme ist ein Raumbedarf von 625 m2 Nutzfläche zugewiesen. Die Kostenobergrenze ist auf 5.332.000,00 Euro brutto festgesetzt. In der Gäubodenkaserne Feldkirchen besteht der Bedarf an einem Zentralen Waffenkammergebäude gem. der Bereichsvorschirft AR C1-1810/0-6260. Derzeit sind die benötigten Flächen zur Lagerung waffenkammerpflichtigen Materials dezentral in einzelnen Gebäuden abgebildet. Um zeitnah eine Trennung von Funktions-, Lager- und Unterkunftsbereichen und eine Optimierung sowie Reduzierung des Überwachungsaufwands herbeiführen zu können, sind im Rahmen der EBM „Neubau Zentrales Waffenkammergebäude“ zentrale Flächen zur Einlagerung und Waffen im nördlichen Bereich des zentralen Schotterparkplatzes (südlich des Gebäudes 2/2a) zu realisieren. Der Bedarf an einem Zentralen Waffenkammergebäude ist gem. den AR C1-1810/0-6260 grundlagenbasiert bzw. standardisiert. Die Voraussetzungen nach NRBBau Abschnitt C 4.2 sind erfüllt. In einer Bereichsvorschrift der Bundeswehr ist die geforderte Ausstattung des Gebäudes (Raumausstattung, bauliche Anforderungen, Beleuchtung, Beheizung) sowie Raumgrößen und deren Zugänge geregelt. Der Neubau "Zentrales Waffenkammergebäude" befindet sich in der Nähe mehrerer unter Denkmalschutz stehender Gebäude.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.03.25
Fragenfrist
04.04.25
Teilnahmefrist
10.04.25
Vertragsbeginn
16.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
320.000 €
Erfüllungsort
Landshut, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@stbala.bayern.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/BauKaG, Architekt/in) .
    • Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
    • fachlichen Voraussetzungen dann,
    • a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
    • b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
    • Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
    • Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8)
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
    • Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
    • Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
    • Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
    • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
    • Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs können auch Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigt werden.
    • Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
    • Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
    • Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
    • • Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
    • • Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
    • • Nachweis Referenzeignung, Daten (Erbringungszeitraum)
    • • Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners.
    • Die Auflistung ist auf ein Projekt pro Referenz zu beschränken. Werden mehr als ein Projekt pro Referenz eingereicht, wird nur das jeweils erste Projekt berücksichtigt.
    • Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr.4.3.1.1 bis 4.3.1.3) sind max. 3 DINA-4 Seiten pro Referenz mit Zeichnungen etc. zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt.
  • Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
    • Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens inkl. die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.

Zuschlagskriterien

  • Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt:
    • https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/276051
  • Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt:
    • https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/276051

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Eignungskriterien156 KB4 Seiten
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