Veröffentlichung 20.04.26 | Teilnahmefrist 18.05.26 |
Eignungskriterien
1. Eintragung Architektenliste und Nachweis Berufsbezeichnung Architekt. 2. Mindestanforderung sind 5,0 Vollzeitkräfte (VZÄ) technischer Fachkräfte (Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure, Landschaftsarchitekten oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte. Die Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure, Landschaftsarchitekten oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte, über diese Mindestanforderung hinaus wird bewertet (siehe L 2 Eigenerklärung Anzahl Architekten). Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.
Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob die Planungs- oder Beratungsanforderungen der Referenzobjekte mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aufgrund der besonderen auftragsbezogenen Anforderungen an die Planung und Bauüberwachung für den Teilneubau einer Berufsschule stellt der Auftraggeber für die Vergleichbarkeit auf die nachfolgenden Kriterien ab. Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (April 2016 bis April 2026) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 2 bis 8 nach § 34 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 2 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Referenzprojekte eines anderen Planungsbüros (insb. früherer Arbeitgeber) können angegeben werden, wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweist, dass eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und seinem Projektteam besteht. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen (siehe L 1 Eigenerklärung Referenz 1 bis 3). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Die nachfolgenden Kriterien werden anhand derselben Referenzen gewertet, also nicht lit. a) bis c) mit Referenz 1 bis 3 und lit. d) und e) mit Referenz 4 bis 6
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