Veröffentlichung 04.08.25 | Fragenfrist 22.08.25 | Teilnahmefrist 04.09.25 | Vertragsbeginn 15.12.25 |
Eignungskriterien
Gefordert wird die Berufsqualifikation als Architekt/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren. Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen
Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie die Gesamtanzahl aller fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zuschlagskriterien
Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept): Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (27,5%), Organisatorische Herangehensweise (12,5%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7,5%), Kostenmanagement (7,5%) und Terminsteuerung (5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Erfahrung verantwortliche/r Architekt/in: Bewertet wird die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Architekt/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Höhe des angebotenen Honorars: Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
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