Veröffentlichung 28.10.25 | Fragenfrist 20.11.25 | Teilnahmefrist 26.11.25 | Vertragsbeginn 05.01.26 |
Eignungskriterien
Bewerberbogen III. 6.Nr. 4.3.5: Es sind Angaben zu machen zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Mindestkriterien: Mindestens 4 fest angestellte Ingenieure/innen, 2 fest angestellte Techniker/-innen, techn. Zeichner/-innen; Daten: Zeitraum 2022 - 2025, Bewerberbogen 4.3.4: Es sind Angaben zu machen über die Studien und Ausbildungsnachweise der verantwortlichen Führungskräfte.
Angabe der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Angabe der Berechtigung zu Führung einer Berufsbezeichnung (Ingenieur oder gleichwertig). Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 250.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachten Dienstleistungen im Bewerberbogen unter Nr. 4.3.1 anzugeben und zu beschreiben. Referenz 1 und Referenz 2
Zuschlagskriterien
s. Vergabeunterlagen Formblatt III. 16.1 https
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