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Objektplanung Umgestaltung Marktplatz Kamen

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
Der Alte Markt bildet die Herzkammer der Stadt Kamen. Er benötigt im Hinblick auf das Thema Klimaanpassung zwingend eine Neugestaltung, um zukünftigen Herausforderungen in Sachen Hitze und Starkregen begegnen zu können. Die Stadt Kamen als Auftraggeberin strebt eine neue Multifunktionalität an, die nicht mehr auf punktuelle Veranstaltungen ausgerichtet ist, sondern auf ganzjährige Aufenthaltsqualität im Zeichen des Klimawandels. Die angrenzende Bahnhofstraße als zentrale Verbindungsachse zum Sesekepark ist dabei integraler Bestandteil des Vorhabens. Gegenstand des Auftrags sind die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Objektplanung des Vorhaben.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Fragenfrist
20.08.26
Teilnahmefrist
03.09.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Kamen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
stadtplanung@stadt-kamen.de
Telefon
+49 2307148-2660

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignungskriterium sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften

    • aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Diese sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen. Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die anzugebenden Umsätze als Kriterium 3 berücksichtigt. Entsprechend der prozentualen Gewichtung dieses Kriteriums werden dabei maximal 5 Wertungspunkte vergeben. Hierbei werden folgende Unterkriterien gebildet: 3.1 durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: max. 3 Punkte
    • 3.2 Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr: max. 2 Punkte. Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.
  • Eignungskriterium sind Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 8 Jahren. Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Neuplanung oder Neugestaltung eines innerstädtischen Platzes und/oder einer innerstädtischen Straße/Fußgängerzone. b) Zum Leistungsbild Freianlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und bereits abgeschlossen. c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI. d) Die Baukosten (ohne Baunebenkosten) für die Freianlagen (ggf. einschließlich Verkehrsanlagen, aber ohne Kanalisation/Ingenieurbauwerke) betrugen mind. 2,5 Mio. EUR ohne MwSt. e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.09.2018 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung lag nicht vor diesem Stichtag. Im Sinne der Anforderung b) gilt eine Leistungsphase als abgeschlossen, wenn alle zu ihr gehörenden Grundleistungen vollständig erbracht sind (deren Abnahme ist nicht entscheidend). Abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt). Mindestanforderung an die Eignung ist, dass Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 abdecken, wobei jeweils nur im zuvor erläuterten Sinne abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden. Die Referenzen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen. Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden vom Bewerber im Bewerbungsformular zu benennende Wertungsreferenzen als Kriterium 1 berücksichtigt. Dabei können bis zu vier Wertungsreferenzen benannt werden (für den Nachweis, dass die Mindestanforderung an die Eignung erfüllt ist, können weitere Referenzen benannt werden). Auf jede Wertungsreferenz entfällt bei der Bewertung der im Folgenden erläuterten Unterkriterien ein Viertel des jeweils angegebenen Maximalpunktwerts. Entsprechend der prozentualen Gewichtung des Kriteriums 1 werden maximal 85 Wertungspunkte vergeben. Für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit (Grundkriterium 1.1) werden dabei max. 20 Punkte vergeben. Zusätzlich werden zu jeder Wertungsreferenz weitere Eigenschaften abgefragt und als weitere Unterkriterien berücksichtigt, wobei eine Punktbewertung immer zusätzlich voraussetzt, dass das Grundkriterium 1.1 bei der jeweiligen Wertungsreferenz erfüllt ist: 1.2 Nach Abschluss des Vorhabens wurde bzw. wird der Platz bzw. die Straße zu mindestens 60% als Fußgängerbereich oder verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen: max. 10 Punkte. 1.3 Das Vorhaben umfasste auch die Neugestaltung einer bereits bestehenden Straßenverkehrsanlage und hierzu wurde die Objektplanung zum Leistungsbild Verkehrsanlagen mitbearbeitet: max. 10 Punkte. 1.4 Ein zentrales Planungsziel war die Berücksichtigung von Aspekten der Klimafolgenanpassung: max. 25 Punkte. 1.5 Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen: max. 20 Punkte. Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

  • Eignungskriterium ist die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit stadtplanerischem oder landschaftsgestalterischem Schwerpunkt, sowie aller Mitarbeiter/-innen (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar jeweils im Jahresdurchschnitt der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit stadtplanerischem oder landschaftsgestalterischem Schwerpunkt darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Außerdem darf die Gesamtzahl aller festen Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Die Mitarbeiterzahlen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen. Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen als Kriterium 2 berücksichtigt. Entsprechend der prozentualen Gewichtung dieses Kriteriums werden dabei maximal 10 Wertungspunkte vergeben. Hierbei werden folgende Unterkriterien gebildet: 2.1 aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit stadtplanerischem oder landschaftsgestalterischem Schwerpunkt: max. 6 Punkte. 2.2 aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (ohne bereits unter 2.1 gewertete Mitarbeiter/-innen): max. 4 Punkte. Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Zuschlagskriterien

  • Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept): Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (30%), Organisatorische Herangehensweise (7,5%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7,5%) und Kosten und Terminmanagement (15%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

  • Qualifikation und Erfahrung verantwortliche/-r Planer/-in: Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/-r Planer/-in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

  • Höhe des angebotenen Honorars: Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.

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Vertragsentwurf89 KB6 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
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