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Objektplanung und Teilleistungen Verkehrsanlagenplanung Parkhaus am Lodererplatz

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.07.2026
Angebotsfrist
Die Große Kreisstadt Erding beabsichtigt den Neubau eines Parkhauses, in dem auf dem Dach Gewerbeflächen und im EG zusätzliche Flächen eingelagert werden sollen. Der Standort an der Lebzelterstraße weist eine überbaute Fläche im Bereich von über 3.000m² auf 3 bis 5 Geschossen auf. Die Baufläche befindet sich nahe an der Sempt. Als Gewerbeflächen ist nach derzeitigem Stand evtl. ein Fitnessstudio oder ähnliches als Teil des obersten Geschosses vorgesehen. Die übrige Fläche auf gleicher Ebene soll als Sportfläche in der Ausführung eines Allwetterplatzes geplant werden. Es ist eine separate, barrierefreie Erschließung für die Gewerbeflächen und Sportflächen im obersten Geschoss vorzusehen. Im EG sind Flächen für zusätzliche Nutzungen vorgesehen, welche bislang nicht weiter definiert sind. Fahrradparken ist im Parkhaus nur in geringem Umfang nachzuweisen. Die Konstruktionsweise des Parkhauses steht noch nicht fest. Da das Parkhaus an ein zukünftiges Wohngebiet angrenzen wird, sind Schallschutzvorgaben für die Fassade zu beachten. Zudem ist eine Fassadenbegrünung, sowie ein Retentionsdach mit extensiver Begrünung erwünscht. Die Lage der Zufahrt zum Parkhaus steht fest, sie ergibt sich aus dem Bebauungsplanentwurf. Die Parkraumbewirtschaftung mit Schrankenanlgen und Parkleittechnik wird von Dritten geplant. Die naturschutzrechlichen Nachweise für Baumfällungen auf der Baufläche werden von Dritten im Vorfeld ausgearbeitet und eingeholt. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit verschiedenen staatlichen Fördermitteln gefördert.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.07.26
Teilnahmefrist
11.08.26
Vertragsbeginn
02.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erding, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@erding.de
Telefon
+49 8122 408410
Website
www.erding.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. In der Bewerbung kann die geforderte Sicherheit auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist.

  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber, voll erfüllt bei mind. vier Architekten / Ingenieuren.

  • Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (voll erfüllt bei mind. 400 TSD brutto).

  • Der verantwortliche Leistungserbringer der Dienstleistung muss über folgende Qualifikation verfügen

    • Natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, jedoch nur ein Mitglied als "Architekt".
    • Für den Leistungserbringer der Verkehrsanlagenplanung, der spätestens mit dem Angebot zu benennen ist, gelten keine formellen Bildungsqualifikationen. Die relevante Erfahrung ist mit dem Angebot zu benennen.
  • __1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung der Leistungsfähigkeitsnachweise". __2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), __3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur technischen Leistungsfähigkeit, die mit den Vergabeunterlagen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. __4. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV)

  • Erfahrung in der Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, Mindesanforderung

    • LPH 2-5 § 34 HOAI erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Neubau mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekte, weitere Kriterien: - LPH 6, 7 und 8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C selbst erbracht und abgeschlossen, - Gebäude mit Fahrverkehr im Gebäude, - Gebäude mit Kurzer Planungs- und Bauzeit d.h. max. 3 Jahre zwischen Baueingabe und Fertigstellung, - Gebäude mit Verkehrslasten mind. 5kN/m², - KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 2,0 Mio. brutto für den Neubau, - Gebäude mit technischen Auflagen hinsichtlich Benutzungssicherheit (z. B. Kommunale Unfallversicherung, TÜV-Abnahmen) und - Gebäude mit vergleichbaren, besonderen
    • Tragwerken d.h. Skelettbauweise, weitgespannten Geschossdecken (mehr als 12m) oder Fertigteil-Tragwerken.

Zuschlagskriterien

  • Fachliches Angebot

  • Höhe des Gesamthonorars einschl. Besonderer Leistungen

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Vertragsentwurf287 KB4 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB16 Seiten
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