Veröffentlichung 21.01.25 | Abgabefrist 24.02.25 | Öffnung 24.02.25 | Vertragsbeginn 01.05.25 |
Eignungskriterien
Die Eignung kann entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Präqualifizierte Bieter haben darauf zu achten, dass die im Verzeichnis hinterlegten Nachweise die gestellten Anforderungen erfüllen und aktuell sind. Ggf. sind zusätzliche Nachweise mit Angebotsabgabe vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
Die Eignung kann entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Präqualifizierte Bieter haben darauf zu achten, dass die im Verzeichnis hinterlegten Nachweise die gestellten Anforderungen erfüllen und aktuell sind. Ggf. sind zusätzliche Nachweise mit Angebotsabgabe vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft
Die Eignung kann entweder durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Präqualifizierte Bieter haben darauf zu achten, dass die im Verzeichnis hinterlegten Nachweise die gestellten Anforderungen erfüllen und aktuell sind. Ggf. sind zusätzliche Nachweise mit Angebotsabgabe vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
Zuschlagskriterien
Preiskriterium
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen