Veröffentlichung 15.06.26 | Fragenfrist 11.08.26 | Abgabefrist 21.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Es wird erklärt, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt. Das Zertifikat ist dieser Erklärung in Kopie beigefügt. Es wird erklärt, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die PEFC-Standards einhält. Werden im Rahmen der Auftragsausführung Arbeiten mit Motorkettensägen durchgeführt, stellt der AN sicher, dass hierfür ausschließlich Arbeitskräfte eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Als Mindestanforderung gilt der Nachweis der Module A und B der DGUV-Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und Durchführung von Baumarbeiten“. Sollen von diesen Arbeitskräften Arbeiten mit der Motorkettensäge in Arbeitskörben durchgeführt werden, ist zusätzlich das Ausbildungsmodul C der vorgenannten DGUV-Information nachzuweisen. Die entsprechende Qualifikationsnachweise sind vom AN auf Verlangen des AG vorzulegen. - Es wird erklärt, dass nur Maschinen/Arbeitsmittel eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (mindestens mit GS-Prüfung, KWF-Standard oder gleichwertig geprüft) entsprechen. Es ist ein ausreichend dimensionierter Feuerlöscher sowie das Sicherheitsdatenblatt der Betriebsstoffe mitzuführen. - Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 verwendet werden. - Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, die mit dem „Blauen Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sind, eingesetzt werden. - Es wird erklärt, dass beim Einsatz von Kleingeräten (2-Takt, 4-Takt) nur Alkylat-Sonderkraftstoffe verwendet wird. 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Dachrinnenreinigung von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Es wird erklärt, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt. Das Zertifikat ist dieser Erklärung in Kopie beigefügt. Es wird erklärt, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die PEFC-Standards einhält. Werden im Rahmen der Auftragsausführung Arbeiten mit Motorkettensägen durchgeführt, stellt der AN sicher, dass hierfür ausschließlich Arbeitskräfte eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Als Mindestanforderung gilt der Nachweis der Module A und B der DGUV-Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und Durchführung von Baumarbeiten“. Sollen von diesen Arbeitskräften Arbeiten mit der Motorkettensäge in Arbeitskörben durchgeführt werden, ist zusätzlich das Ausbildungsmodul C der vorgenannten DGUV-Information nachzuweisen. Die entsprechende Qualifikationsnachweise sind vom AN auf Verlangen des AG vorzulegen. - Es wird erklärt, dass nur Maschinen/Arbeitsmittel eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (mindestens mit GS-Prüfung, KWF-Standard oder gleichwertig geprüft) entsprechen. Es ist ein ausreichend dimensionierter Feuerlöscher sowie das Sicherheitsdatenblatt der Betriebsstoffe mitzuführen. - Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 verwendet werden. - Es wird erklärt, dass nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, die mit dem „Blauen Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sind, eingesetzt werden. - Es wird erklärt, dass beim Einsatz von Kleingeräten (2-Takt, 4-Takt) nur Alkylat-Sonderkraftstoffe verwendet wird. 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Dachrinnenreinigung von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von
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