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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 150809: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Koblenz Rübenacher Straße 89 in 56072 Koblenz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz (Vergabenummer VOEK 001-26)

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.05.2026
Angebotsfrist
03.07.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistung: - administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - stationärer Sicherheitsdienst (Pforten- und Kontrolldienst) Bedarfsleistung: - administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) - stationärer Sicherheitsdienst (Pforten- und Kontrolldienst) Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
22.05.26
Fragenfrist
18.06.26
Abgabefrist
03.07.26
Vertragsbeginn
01.03.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
verdingung@bundesimmobilien.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.bundesimmobilien.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Sicherheitsdienste und Stationärer Sicherheitsdienst (Objektschutz, Kontrolldienst)), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen

    • Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
    • Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
    • Sachschäden: mindestens 1.0 € (pro Schadensfall)
    • Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
    • Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
    • Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
    • Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
    • Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
    • Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
    • Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
  • 1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung

    • Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
    • 2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
    • 2) Führungszeugnis:
    • Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
    • 3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
    • Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
    • Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
    • Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
    • 4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
    • Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
    • 5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    • - ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
    • - aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
    • - ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
    • 6) Angaben zu den Referenzen:
    • Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
    • Hinweise:
    • Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
    • Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
    • Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

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