Frist abgelaufen

Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.11.2023
Angebotsfrist
12.12.2023
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
10.11.23
Abgabefrist
12.12.23
Öffnung
12.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Saarbrücken, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergaben@cispa.de
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Telefon
+49 681870831370
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Website
https://cispa.de/de/about/procurement
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.

  • Eignung zur Berufsausübung

    • - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
    • - Nachweis der persönlichen Qualifikation als Volljurist (Zweites Staatsexamen) des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters für LOS 1 (Eignungskriterium): Der Bewerber / Bieter hat für den mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters einen entsprechenden Nachweis der persönlichen Qualifikationen als Volljurist (Zweites Staatsexamen) zu erbringen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • - Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen.
    • - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen
    • - Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 1 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments).
    • Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte).
    • Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wis-senschaftsverband handelt.
    • Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).
    • Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
    • Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
    • Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
    • - Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 2 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments).
    • Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte).
    • Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um Dienstleistungsaufträge zur Bewertung von Erfindungsmeldungen und IP-Bewertung für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wissenschaftsverband handelt.
    • Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).
    • Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
    • Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
    • Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.

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Eigenerklärung203 KB32 Seiten
Eignungskriterien89 KB6 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB24 Seiten
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