Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Atovaquon (ATC P01AX06). Diese Verträge sollen gemäß den §§ 130a Abs. 8 und 130c Abs. 1 SGB V abgeschlossen werden und gelten für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027. Das Verfahren erfolgt im Open House Modell, was bedeutet, dass jederzeit ein Vertragsabschluss möglich ist. Ausgeschlossen sind Kinderarzneimittel gemäß der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V.
Ausschreibung Atovaquon, Rabattverträge Arzneimittel, AOK Rheinland-Pfalz, Open House Verfahren, Pharmaunternehmen Deutschland, Arzneimittelrabattverträge, Bewerbungsfrist, Gesundheitskasse
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