Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Clindamycin und Benzoylperoxid. Diese Verträge sollen gemäß den Vorschriften des SGB V zwischen dem 01.07.2025 und dem 30.06.2027 abgeschlossen werden. Das Verfahren erfolgt im Open House-Modell, was bedeutet, dass jederzeit Verträge abgeschlossen werden können. Ausgeschlossen sind Kinderarzneimittel gemäß der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V.
Arzneimittelrabattverträge, Clindamycin, Benzoylperoxid, Ausschreibung Deutschland, Gesundheitskasse AOK, Open House Verfahren, Pharmaunternehmen, Öffentliche Ausschreibung
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