Veröffentlichung 04.12.24 | Vertragsbeginn 04.12.24 | Abgabefrist 31.08.26 | Öffnung 31.08.26 |
Eignungskriterien
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und müssen von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung im Saarland erfolgreich zu dem Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ geschult worden sein. Konkret ist mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in Form eines stattlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden Prävention eine Zusatzqualifikation in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Multiplkator*innen an der vom MUKMAV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4) ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen. Ferner ist zu Beginn jedes Projektzeitraumes ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG im Referat B/5 des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen, das die Eignung zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger nachweist. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Wochen sein. Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden vom MUKMAV geprüft.
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