Veröffentlichung 03.03.26 | Vertragsbeginn 01.04.26 | Fragenfrist 30.03.28 | Abgabefrist 31.03.28 | Öffnung 31.03.28 |
Eignungskriterien
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen