Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die gesetzliche Aufgabe der Ausgabe der Karten wird von den 17 Apothekerkammern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erfüllt. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog. qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) bedienen. Dabei können die Auftragnehmer mit den Landesapothekerkammern separate Rahmenverträge abschließen, die zur Ausgabe der Karten berechtigen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern. Die in dieser Bekanntmachung genannte Rechtsanwaltskanzlei ist nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit ihr kommt nicht zustande.
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