Noch 73 Tage

Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Ernährungsberatung"

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
05.10.2026
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Ernährungsberatung" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Abgabefrist
05.10.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Telefon
+49 80010590-80071

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen

    • Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen. (1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss als DiätassistentIn oder AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat "Ernährungsberater VDOE", VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, E-Zert) oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen "indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik" sowie "Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation" einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes oder (b) Ärztin/Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis "Ernährungsmedizin" nach dem Curriculum der Bundesärztekammer
    • (2) weitere Anforderungen: mind. ein Jahr Praxiserfahrung nach Beruf- oder Studienabschluss in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen, Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung und Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen. ErnährungsberaterInnen, die zu speziellen Indikationen der Essstörungen (F 50.-) beraten, müssen folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen: - Zusatzqualifikation "Essstörungen" durch Fachverbände, Berufsverbände oder Fachgesellschaften mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE)
    • - mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Ernährungsberatung von Menschen mit Essstörungen, - fachlicher Austausch, z.B. durch Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft/-verband, Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen/ärztlichen Praxis, Klinik. (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Minderjährigen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Der Beratungsraum sollte eine angemessene entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Beratungsraum für Einzelberatungen mit Tisch und geeigneten Sitzmöglichkeiten, - Sanitärräume. Der Beratungsraum sollte eine angenehme und entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Angebotsdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen. - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker, - Software für Ernährungsanalyse und -auswertung
    • basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B. NutriGuide, PRODI, DGExpert,OptiDiet, ernährungsmanager professional,BodyCaP Vital - Die Ernährungssoftware, - schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Arbeitsblätter und Informationsmaterialien (Quellen: z.B. ernährungsrelevante Fachgesellschaften/-verbände, Ernährungssoftware), - Anschauungstafeln und/oder Modelle (DGE-Lebensmittelpyramide, -Ernährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittelmoulagen), - Messgeräte: Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Küchenwaage, Maßband. Die Geräte und Materialien sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

  • Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-)Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

  • Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB4 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB32 Seiten
+ 8 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen