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Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Bewegung und Ernährung"

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
05.10.2026
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Bewegung und Ernährung" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Abgabefrist
05.10.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Telefon
+49 80010590-80071

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen

    • Zur Prüfung des Vorliegens dieser Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, ist mindestens eine Fachkraft für das Handlungsfeld Ernährung und mindestens eine Fachkraft für das Handlungsfeld Bewegung mit folgenden Qualifikationen und Voraussetzungen erforderlich: (1) Fachkraft im Handlungsfeld Bewegung: (a) Qualifikation: (aa) entweder Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (insbesondere Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) und Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie, Qualifikation im Bereich Herz-Kreislauf (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) oder (bb) Personen mit Berufsausbildung (insbesondere Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut /in mit staatlicher Anerkennung) und Qualifikation im Bereich Herz-Kreislauf (mindestens 16 UE / 2 Tage), Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF). Die Qualifikationen können bereits im Rahmen der jeweiligen Grundqualifikation erworben worden sein. In diesem Fall ist dies in der Anlage 6 aufzuzeigen. (b) weitere Anforderungen: - Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre (diese muss bis zum Vertragsbeginn vorliegen)
    • - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre
    • - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen, -bei Betreuung Minderjähriger: Personen, die aufgrund einer der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurden, sind von der Betreuung Minderjähriger auszuschließen. Ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als 5 Jahre) liegt für die vorgesehene Fachkraft vor. (2) Fachkraft im Handlungsfeld Ernährung (a) Qualifikation: entweder (aa) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss (DiätassistentIn oder AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge) mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat "Ernährungsberater VDOE", VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, E-Zert) oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen "indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik" sowie "Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation" einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes oder (bb) Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis "Ernährungsmedizin" nach dem Curriculum der Bundesärztekammer
    • (b) weitere Anforderungen: - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen
    • - Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung
    • - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen
    • - bei Betreuung Minderjähriger: Personen, die aufgrund einer der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurden, sind von der Betreuung Minderjähriger auszuschließen. Ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als 5 Jahre) liegt für die vorgesehene Fachkraft vor. (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte in den Handlungsfeldern Bewegung und Ernährung, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Angebotes ermöglichen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum (werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten)
    • - Beratungsraum für Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen
    • - Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl
    • - Empfangs- und Wartebereich Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Kinder (Alter 8 bis 12 Jahre) betreut, hat der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Empfangs- und Wartebereich sollte entsprechend ausgelegt sein. Werden Jugendliche (Alter 13 - 17 Jahre) betreut, ist es wünschenswert, dass der AOK PLUS-Partner für etwaige Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis II. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
  • Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen

    • Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (III.) Materiell-technische Anforderungen: Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: (1) PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker, - Software für Ernährungsanalyse und -auswertung
    • basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B.: NutriGuide, PRODI, DGExpert, OptiDiet, ernährungsmanager professional, BodyCaP Vital - Die Ernährungssoftware
    • (2) Seminar- und Präsentationstechnik (z. B. Beamer, Flipchart oder Tafel)
    • (3) Anschauungstafeln und/oder Modelle (v. a. zum Stoffwechsel, Herz-Kreislauf-System, Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule, DGE-/aid Lebensmittelpyramide, DGEErnährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittel, Moulagen)
    • (4) Küchengeräte für die Speisenzubereitung und den Verzehr
    • (5) Messgeräte: Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette), Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Maßband, Küchenwaage, (6) Trainingsgeräte: Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände), Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Minitrampolin u. ä.), mindestens 4 Cardiogeräte (z. B. Fahrradergometer, Laufband, Oberkörperergometer), mindestens 4 Krafttrainings- und Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen
    • (7) weitere Geräte und Materialien: Liege, verschiedene Sitzmöglichkeiten (z. B. Sitzkeile, Sitzkissen), Massageutensilien (z. B. Igelbälle), Möglichkeit zum Abspielen von Musik Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

  • Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

  • Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung124 KB4 Seiten
Eignungskriterien56 KB8 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB32 Seiten
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