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Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Gesunder Rücken"

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
05.10.2026
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Gesunder Rücken" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Abgabefrist
05.10.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Telefon
+49 80010590-80071

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen

    • Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: (1) Qualifikation: entweder (a) Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (ins-besondere Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) und Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie, Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)) und Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) oder (b) Personen mit Berufsausbildung (insbesondere Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut/in
    • mit staatlicher Anerkennung) mit Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)), Qualifikation in einer Entspannungstechnik (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF). Die Qualifikationen können bereits im Rahmen der jeweiligen Grundqualifikation erworben worden sein. In diesem Fall ist dies in der Anlage 6 entsprechend aufzuzeigen. (2) weitere Anforderungen: -Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre (diese muss bis spätestens zum Vertragsbeginn vorliegen), - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen
    • (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum (werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten), - Beratungsraum für Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen, - Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl, - Empfangs- und Wartebereich. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Minderjährige betreut, wird empfohlen, dass der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. Der Empfangs- und Wartebereich sollte entsprechend ausgelegt sein. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet
    • - Drucker und Scanner
    • - Seminar- und Präsentationstechnik (z. B. Beamer, Flipchart oder Tafel)
    • - Anschauungstafeln und/oder Modelle, v.a. zum Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule
    • - Messgeräte: Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette), Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Maßband
    • - Trainingsgeräte: Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände), Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Minitrampolin u. ä.), 3 Krafttrainings- und Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen
    • - weitere Geräte und Materialien: verschiedene Sitzmöglichkeiten (z. B. Sitzkeile, Sitzkissen), Massageutensilien (z. B. Igelbälle), Möglichkeit zum Abspielen von Musik, Liege. Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

  • Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-)Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

  • Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB4 Seiten
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