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Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Mental gesund"

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
05.10.2026
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Mental gesund" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Abgabefrist
05.10.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Telefon
+49 80010590-80071

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen

    • Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen.(1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor "Soziale Arbeit", "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (B.A.) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie
    • mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
    • oder (b) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (im Sinne eines Master- oder Diplomabschlusses) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie
    • mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
    • oder (c) Personen mit einem staatlich anerkannten Master in Erziehungswissenschaften mit Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie
    • mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
    • oder (d) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor of Science Psychology und Zusatzqualifikation in systemische Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie
    • mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
    • oder (e) Diplom Psychologen oder Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science Psychology und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage) sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe
    • oder (f) Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science in klinischer Psychologie und Psychotherapie und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens einjähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe
    • oder (g) Approbierte Psychotherapeuten mit abgeschlossener psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung (Kassenzulassung nicht erforderlich) nach Richtlinienverfahren (Dies schließt die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung ein)
    • oder (h) Psychiater und Fachärzte für Psychiatrie (auch im Ruhestand) mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage. (2) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen.
  • (II.) Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Minderjährigen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Der Beratungsraum sollte eine angemessene entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Beratungsraum für Einzelberatungen mit Tisch und geeigneten Sitzmöglichkeiten, Platz für praktische Übungen und der Möglichkeit zum Abspielen von Musik,- Sanitärräume. Der Beratungsraum sollte eine angenehme und entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Minderjährige betreut, wird empfohlen, dass der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Angebotsdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker und Scanner, - schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Arbeitsblätter und Informationsmaterialien, - Möglichkeit zum Abspielen von Musik, - Materialien für praktische Übungen, z. B. Matte. Zusätzlich wird das Vorhalten einer Klangschale und anderer Materialien für Entspannungs- und Bewegungsübungen empfohlen. Die Geräte und Materialien sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

  • Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

  • Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

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Vertragsbedingungen24 KB16 Seiten
Vertragsentwurf156 KB32 Seiten
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