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Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim - Neubau der Kindertagesstätte "Räuberhöhle" in Ober-Hilbersheim: Vergabe von Planungs- und Überwachungsleistungen, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.07.2026
Angebotsfrist
Die Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim plant zusammen mit der Nachbargemeinde Nieder-Hilbersheim die Errichtung einer integrativen dreigruppige Kindertagesstätte (zwei Gruppen für je 25 Überdreijährige, eine Gruppe für je 12 Kinder der Altersgruppe unter drei Jahren), die im nordöstlichen Ober-Hilbersheim in Ortsrandlage auf einem ehemaligen Sportplatz liegen soll. Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Leistungsbeschreibung.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.07.26
Fragenfrist
26.08.26
Teilnahmefrist
28.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Ober-Hilbersheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@vg-sg.de
Telefon
+49 6701201-127
Website
https://www.ober-hilbersheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.

  • Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).

  • Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen von Objektplanung Gebäude nachzuweisen mit insgesamt 2 Referenzen wie folgt: - Mindestens 2 Referenzobjekte vergleichbarer Größe über Errichtung (Neubau) von Kindertagesstätte, Schulen, Jugendherbergen oder anderen Gebäuden, deren Aufgabe mit Betreuung von Kindern verbunden ist bzw. von Kindern genutzt werden. - Bei beiden Referenzen müssen Leistungen für die Objektplanung für Gebäude und Objektüberwachung (hier jeweils mindestens LP 2-5 und 8) erbracht worden sein. - Zudem müssen Objekte beider Referenzen nach dem 01.01.2022 und vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung weitgehend fertig gestellt worden sein (d.h. weitgehender Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme). - Die Vergabe der Bauleistung muss bei allen Referenzen nach der VOB/A oder VOB/A EU gewerkeweise erfolgt sein. Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los. Der Bewerber hat Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, 6 und der Projektergebnisse evtl. nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann der Referenzbogen genutzt werden. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.

  • Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). + Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen: Architekt

  • Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.

  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).

Zuschlagskriterien

  • Preis der Leistung: Hinsichtlich der Bewertung Ihres Honorarangebots wird meine Mandantin wie folgt verfahren: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelt so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen die Zeithonorare für den Bereich der Objektplanung mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer - 40 Stunden Architekt/Ingenieur - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft

  • Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand Ideen für die funktionale und städtebauliche Konzeption: Hinsichtlich des Wertungskriterium "Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Ideen für die funktionale und städtebauliche Konzeption" wird insbesondere Folgendes bewertet: - Grundstück und Erschließung: Einbindung des Gebäudes in das Grundstück sowie Organisation der Erschließung, der Verkehrsflächen und der Zugänge. - Funktionale Organisation: Anordnung und Verknüpfung der wesentlichen Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine Kindertagesstätte. - Nutzerorientierung: Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder, des Personals und der Eltern, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Orientierung und Sicherheit. - Betriebsabläufe: Schlüssigkeit der vorgesehenen Wege- und Funktionsabläufe sowie Berücksichtigung einer wirtschaftlichen und flexiblen Nutzung. Die Bewertung wie folgt vorgenommen: 0-3 Punkte: Die Herangehensweise ist nur eingeschränkt nachvollziehbar oder weist erhebliche Defizite auf. Wesentliche Aspekte der Grundstückseinbindung, funktionalen Organisation, Nutzerorientierung oder Betriebsabläufe werden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, sodass keine überzeugende Umsetzung der Planungsaufgabe zu erwarten ist. 4-6 Punkte: Die Herangehensweise ist grundsätzlich nachvollziehbar und geeignet. Die wesentlichen Aspekte der Grundstückseinbindung, funktionalen Organisation, Nutzerorientierung und Betriebsabläufe werden berücksichtigt, weisen jedoch teilweise Optimierungspotenzial auf oder bleiben in einzelnen Punkten allgemein. 7-10 Punkte: Die Herangehensweise ist schlüssig, nachvollziehbar und projektspezifisch. Die konzeptionellen Ideen zur Grundstückseinbindung, Erschließung, funktionalen Organisation, Nutzerorientierung und zu den Betriebsabläufen sind auf die Anforderungen der Kindertagesstätte abgestimmt und lassen eine qualitätsvolle Umsetzung der Planungsaufgabe erwarten.

  • Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand Ideen für die architektonische und nachhaltige Umsetzung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Ideen für die architektonische und nachhaltige Umsetzung" wird insbesondere Folgendes bewertet: - Architektonische Gestaltung: Qualität der konzeptionellen Überlegungen zur Gestaltung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Nutzung als Kindertagesstätte. - Konstruktion und Bauphysik: Konzeptionelle Ansätze zu Konstruktion, Materialwahl und bauphysikalischen Anforderungen. - Nachhaltigkeit: Berücksichtigung nachhaltiger Planungsansätze, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Klimaschutz. - Wirtschaftlichkeit: Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte über den gesamten Lebenszyklus sowie der Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens und der Förderfähigkeit. Die Bewertung wird wie folgt vorgenommen: 0-3 Punkte: Die Herangehensweise ist nur eingeschränkt nachvollziehbar oder weist erhebliche Defizite auf. Wesentliche Aspekte der architektonischen Gestaltung, Konstruktion, Nachhaltigkeit oder Wirtschaftlichkeit werden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, sodass keine überzeugende Umsetzung der Planungsaufgabe zu erwarten ist. 4-6 Punkte: Die Herangehensweise ist grundsätzlich nachvollziehbar und geeignet. Die wesentlichen Aspekte der architektonischen Gestaltung, Konstruktion, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit werden berücksichtigt, weisen jedoch teilweise Optimierungspotenzial auf oder bleiben in einzelnen Punkten allgemein. 7-10 Punkte: Die Herangehensweise ist schlüssig, nachvollziehbar und projektspezifisch. Die konzeptionellen Ideen zur architektonischen Gestaltung, Konstruktion, Bauphysik, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind auf die Anforderungen der Planungsaufgabe abgestimmt und lassen eine qualitätsvolle Umsetzung erwarten.

  • Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung sowie Herangehensweise an die Projektorganisation: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement vorgestellt wird, welcher eine qualitative Ausführung sowie die Einhaltung von Bauzeit und Baukosten erwarten lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit den übrigen, an der Planung fachlich Beteiligten so organisiert wird, dass die eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB8 Seiten
Eignungskriterien37 KB16 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB6 Seiten
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