Noch 9 Tage

Outputmanagement / KDF-Systeme

Die beiden Auftraggeber (Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - und Karl-Hansen-Klinik GmbH) sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Gesellschafter sind die Stadt Bad Lippspringe (94 % der Anteile) und der Verein zur Förderung des MZG (6 % der Anteile). Die Durchführung des Verfahrens liegt beim MZG. Es ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Die Auftraggeber beauftragen mit der ausgeschriebenen Ein-Partner-Rahmenvereinbarung den Auftragnehmer, den Betrieb der Drucker und Multifunktionsgeräte (Dokumentenverarbeitungsgeräte) an einen externen Dienstleister auszulagern: Die von den Auftraggebern benötigten Dokumentenverarbeitungsgeräte sollen gemietet und auf der Grundlage einer Full-Service-Vereinbarung betrieben werden. Reparaturen, Wartungen und Supportleistungen sind dabei im Einklang mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Teil B) festgelegt. Welche Dokumentenverarbeitungsgeräte benötigt werden und welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B) einschließlich den Vorgaben des Preisblatts (Anlage B.1) und dem Anforderungskatalog (Anlage B.2). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern die Hard- und Software zu den in dem Preisblatt ausgewiesenen Konditionen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung mietweise bereit. Ziel ist die Einführung eines wirtschaftlichen, standardisierten und qualitativ hochwertigen Managed-Print-Service unter Einsatz aktueller Technologien. Dokumentenverarbeitungsgeräte und Konfigurationen sind zu vereinheitlichen. Datenschutz und IT-Sicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte und Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen; dieser ist den Auftraggebern regelmäßig - auch ohne Änderungen - transparent darzustellen und zu dokumentieren. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu überführen und diesen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (48 Monate) sicherzustellen. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Der Bestand der Rahmenvereinbarung sowie andere Einzelbestellungen bleiben hiervon unberührt. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Teilnahmefrist
26.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bad Lippspringe, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@medizinisches-zentrum.de
Freischalten
Telefon
+49 5252-9500
Freischalten
Website
https://www.medizinisches-zentrum.de/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

  • Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. - Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. - Hinweis: Die Unterlage ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.4) vorgelegt wird.

  • Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hierzu gehört die Leistungserbringung im Bereich "Managed Print Service" - Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einem vergleichbaren Umfang), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (netto, jeweils getrennt pro Jahr) (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A). Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) vorgelegt wird. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 4 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 3.200.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 2.400.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 1.600.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 800.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 800.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte

Zuschlagskriterien

  • Qualität im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode

    • Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Bezüglich der Ermittlung der Leistungspunkte wird auf die Erläuterungen unter Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "erweiterten Richtwertmethode" entsprechend der UfAB VI, (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen VI - Version 1.0). Dabei wird eine Kennzahl Z als Wert des Quotienten (L/P) für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) / Preis (P). Die Formelparameter werden in folgender Weise definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) P = Gesamtpreis (Euro). Die Gesamtsumme der Leistungspunkte ergibt sich aus den gewichteten Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Gewichtung der Hauptwertungsbereiche der Leistungspunkte wird wie folgt festgelegt: L = Leistungspunkte. Bei der hier vorgesehenen Anwendung der "erweiterten Richtwertmethode" nach der UfAB VI ist für nah beieinander liegende Angebote ein Schwankungsbereich (SB) für die Kennzahl (Leistungs-Preis-Verhältnis) und für den Zuschlag ein Entscheidungskriterium (EK) für die Wirtschaftlichkeit zu definieren. Bei der Wertung der Angebote werden alle Bieter, deren ermittelte Kennzahlen Z innerhalb des Schwankungsbereichs (SB) des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses liegen in der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. In der vorliegenden Ausschreibung ist der Schwankungsbereich (SB) mit 10 % definiert. Innerhalb dieses Schwankungsbereichs erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches die höchste Anzahl an Leistungspunkten (L) aufweist (Entscheidungskriterium EK). Sofern kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (max) den Zuschlag. (vgl. zur Zulässigkeit, UfAB VI, Version 1.0 vom 30.04.2015, 4.21.3
    • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2009, Az. VII Verg 32/09)

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Meine Eignung prüfen

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB12 Seiten
Eigenerklärung78 KB24 Seiten
Eignungskriterien37 KB4 Seiten
+ 4 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Mein Suchprofil erstellenKostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

Suchprofil erstellen