Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Clusters 4 Ostthüringen

Zuschlag erteilt am 29. August 2024

  • Thüringer Netkom GmbH, Erfurt
Auftraggeber
Veröffentlicht
29.08.2024
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Ostthüringen-Clusters 4. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.08.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
hallo@thueringer-glasfaser.de
Telefon
+49 36155989750
Website
https://www.thueringer-glasfaser.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe Pachtzahlung

    • a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (max. 10 Punkte)
    • Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: "das Bestangebot") erhielt die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
    • b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (max. 20 Punkte)
    • Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhielt die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.
  • 2. Endkundenprodukte

    • Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet.
    • Hierfür wurden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert.
    • Die Bewertung erfolgte für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal konnten für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wurde jeweils wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhielt die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die Endkundenprodukte waren jeweils unter Verwendung des Formblattes (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
    • Die folgenden Produkte wurden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:
    • - Endkundenprodukt 1 mit mind. 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
    • - Endkundenprodukt 2 mit mind. 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
    • - Endkundenprodukt 3 mit mind. 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
    • - Endkundenprodukt 4 mit mind. 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
  • 3. Implementierungskonzept

    • Bewertet wurden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten.
    • Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
    • Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders angekommen ist und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar. (10 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar. (5 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar. (0 Punkte)
  • 4. Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept

    • Bewertet wurden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung
    • Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer
    • Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes.
    • Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
    • Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders angekommen ist und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können. (20 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen. (10 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssige Erkenntnis über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz. (0 Punkte)

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Vertragsentwurf89 KB4 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
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