Veröffentlichung 01.07.26 | Fragenfrist 26.07.26 | Abgabefrist 30.07.26 | Öffnung 30.07.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Erklärung zum Vorhandensein ausreichender personeller Kapazitäten im ärztlichen Dienst der Pathologie. Eigenerklärung, dass diese Kapazitäten auch im Falle von Krankheit, Urlaub oder Personalwechsel durch ein strukturiertes Vertretungs- und Ausfallkonzept abgesichert sind. Alle ärztlichen Leistungserbringer verfügen über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Fachsprachniveau C1 (Medizin).
Nachweise über eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 für Medizinische Laboratorien. Als Nachweis wird eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde der DAkkS (oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle) gefordert.
Nachweise über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 15189 (OnkoZert-Konformität oder einem gleichwertigen Standard) durch Vorlage der gültigen Zertifikatskopie: - Die Befundung erfolgt vollständig leitlinienkonform gemäß den jeweils aktuellen S3-Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sowie der aktuellen TNM-Klassifikation. - Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung der onkologischen Dokumentationsdaten an das zuständige klinische Krebsregister gemäß dem Onkologischen Basisdatensatz sind vorhanden. - Die regelmäßige, persönliche oder videobasierte Teilnahme eines Facharztes für Pathologie an den interdisziplinären Tumorkonferenzen (Tumorboards) des Auftraggebers wird sichergestellt.
Eigenerklärung zur Erlaubnis der Abrechnung ambulanter pathologischer Leistungen im Rahmen der GKV-Versorgung (nach EBM, inkl. Molekularpathologie) und über die erforderlichen Zulassungen nach § 95 SGB V. Kooperationen mit entsprechend zugelassenen Partnern sind zulässig.
Zuschlagskriterien
Preis: Der bewertbare Gesamtpreis setzt sich zusammen aus den Kosten für die GOÄ-Positionen multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden Faktor, multipliziert mit den durchschnittlichen Jahres Fallzahlen und additiv die weiteren Leistungen, welche in Euro anzugeben sind. Der ermittelte, rabattierte Gesamtpreis bildet die finale Basis für die mathematische Punktevergabe. Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Die weiteren Angebote werden im Verhältnis nach der Formel: Punkte=niedrigster Preis /Angebotspreis*100 gewertet. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Im Falle der Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Pflichtkriterien: Im Leistungsverzeichnis werden 120 Pflichtkriterien abgefragt, diese sind zu 100 % zu erfüllen.
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