Veröffentlichung 08.08.24 | Teilnahmefrist 06.09.24 |
Eignungskriterien
Berufsausübung: Die Eignung zur Berufsausübung ist nur gegeben, wenn der Bewerber die unter Punkt 5.2.2 (Teil A Grundlagen und Verfahrensordnung) erfüllt.
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist nur gegeben, wenn der Bewerber die unter Punkt 5.2.3 (Teil A Grundlagen und Verfahrensordnung) erfüllt.
technische Leistungsfähigkeit: Die technische Leistungsfähigkeit ist nur gegeben, wenn der Bewerber die unter Punkt 5.2.4 (Teil A Grundlagen und Verfahrensordnung) erfüllt.
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