Veröffentlichung 19.06.26 | Fragenfrist 10.07.26 | Teilnahmefrist 21.07.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen). Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerber- /Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen). Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Eigenerklärung zum spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr, 1,5 Mio. EUR netto (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen, Kriterium 1.1). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss besteht, einen spezifischen Jahresumsatz im Bereich der Überlassung/Implementierung einer Workforcemanagement-/Personaleinsatzplanungssoftware jeweils mindestens 1.500.000 EUR netto nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt. Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Eigenerklärung zur Darstellung der tatsächlichen Höhe des spezifischen durchschnittlichen Jahresumsatzes im Bereich der Überlassung/Implementierung einer Workforcemanagement-/Personaleinsatzplanungssoftware in den letzten 3 Geschäftsjahren, in denen ein Jahresabschluss vorliegt (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen, Kriterium 1.2). Bei diesem Kriterium können gewichtet maximal 45 Punkte erreicht werden.
Eigenerklärung zur Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (seit 01.06.2023), die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Kriterium 2.1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche die Überlassung einer Softwarelösung für das Workforcemanagement/Personaleinsatzplanung als Miete in der Cloud bei einem Referenzkunden aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber nachweisen können. Der Status als öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB ist zu begründen. Hinweis: Ausschlaggebend für die Zuordnung der Referenz zu dem berücksichtigungsfähigen Zeitraum ist der Tag des Vertragsschlusses. Sollte der Vertragsschluss für die Erbringung der Leistungen im Rahmen der Softwaremiete vor Juni 2023 erfolgt sein, können diese Leistungen nur dann als Referenz gewertet werden, wenn die Software im Jahr 2023 für mindestens 9 Monate als Miete in der Cloud überlassen wurde. Die Verlängerung(en) eines nach dem Monat Juni 2023 geschlossenen Vertrages zählt für den Ursprungsvertrag und die Verlängerung(en) insgesamt als eine und nicht als mehrfache Referenz. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss angeben und nachweisen (im Falle der Vergleichbarkeit nebst Anwendbarkeitserklärung), dass er über eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar verfügt (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen, Kriterium 3). Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung nachweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Ein laufendes Zertifizierungsverfahren genügt den Anforderungen nicht. Hinweis: Die Zertifizierung muss denjenigen Rechtsträger betreffen, der im Falle der Zuschlagserteilung Vertragspartner des Auftraggebers wird. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.
Leistung: Die Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog Qualitätskriterien, Anlage 9-2 der Bewerbungsbedingungen. Sie setzen sich aus Kriterien bezogen auf die fachlichen Anforderungen (max. erreichbare Punkte: 5169 Punkte), den Konzeptkriterien (max. erreichbare Punkte: 630 Punkte) und aus der Verfügbarkeit der Lösung (max. erreichbare Punkte: 580 Punkte) zusammen. Maximal können insgesamt 6379 Punkte erreicht werden.
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