Veröffentlichung 15.07.26 | Abgabefrist 27.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer haben mittels Eigenerklärung zu versichern, dass für die Durchführung der Rahmenvereinbarung ausschließlich Fahrzeuge genutzt werden, die den für Personenbeförderungen geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen.
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, mit welcher er die Einhaltung aller in Zusammenhang mit der Personenbeförderung geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung versichert.
Der Bieter hat zu erklären, ausschließlich hinreichend ausgebildetes Personal für die in der Rahmenvereinbarung geregelten Pflichten zur Personenbeförderung einzusetzen. (Eigenerklärung)
Zuschlagskriterien
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