Frist abgelaufen

Photonischer Prozessor

Die Angebotsfrist ist am 08. Mai 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
09.04.2025
Angebotsfrist
08.05.2025
Gesucht wird ein vollständig rekonfigurierbarer integrierter photonischer Prozessor mit mindestens 24 Eingangs- und 24 Ausgangsmodi für 1546,5nm. Das Gerät soll sowohl TE- als auch TM-Polarisationen akzeptieren. Das Bauelement muss Phasenschieber enthalten, die eine vollständige Programmierbarkeit der implementierten unitären Transformation ermöglichen. Das Bauelement wird als zentrale Einheit einer photonischen Quantencomputerplattform dienen und stellt daher strenge Anforderungen an die Leistung. Das System muss eine Einfügungsdämpfung (von Faser zu Faser) von weniger als 5 dB aufweisen und eine durchschnittliche "Intensity Fidelity" bei der Implementierung von Haar-Zufallseinheiten von >95 % haben. Darüber hinaus ist die Phasenstabilität des Aufbaus von entscheidender Bedeutung, weshalb der Prozessor eine Gesamtverlustleistung von <40 W aufweisen muss und die Steuerelektronik in einem separaten Gehäuse untergebracht sein muss. Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (Kriterienkatalog)

Zeitplan

Veröffentlichung
09.04.25
Fragenfrist
30.04.25
Abgabefrist
08.05.25
Öffnung
08.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Paderborn, Deutschland
Vertragslaufzeit
6 Tage
E-Mail
beschaffung@zv.upb.de
Telefon
+49 5251-600
Website
http://www.uni-paderborn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen, dass 1. die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und 2. die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen und - soweit das der Fall ist - ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. 3. das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Berufs- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen. 4. das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.) 5. das Unternehmen keinen Bezug zu Russland i. s. d. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 hat.
    • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss seine ausgesprochene Expertise bezüglich der gesuchten Leistung wie folgt nachweisen: Nachweis von mindestens einem vergleichbaren System mit Angabe des Wertes und des Lieferzeitpunkts

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage156 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
Vertragsentwurf37 KB4 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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