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Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
Die Leistung beinhaltet die Planung, Errichtung und den Betrieb von Dachflächen-Photovoltaik-Anlagen mit Stromabnahme durch die Flughafen Dresden GmbH.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Teilnahmefrist
25.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Dresden, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
einkauf@mdf-ag.com
Telefon
03412243871
Website
http://www.dresden-airport.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.

  • Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 84 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt

    • - Name und Adresse des Auftraggebers
    • - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
    • - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zur Fläche des Objektes und der erbrachten Monitoring-Funktion
    • - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur installierten PV-Leistung und dem vereinbarten Preismodell
    • - Zeitraum der Leistungserbringung mit den Daten der Beauftragung und Inbetriebnahme
    • - Angabe, ob die Leistungen als Einzelauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Unternehmen erbracht wurden
    • Mindeststandards:
    • Zusätzlich zu den voranstehenden Anforderungen an Referenzen (z.B. Aktualität) muss mindestens eine Referenz die nachfolgende/n Anforderung/en erfüllen:
    • Mindestens eine Referenz muss ein Objekt mit einer installierten PV-Leistung im Bereich 101 bis 1.500 kWp
  • Umsatz für vergleichbare Leistungen Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden

    • Errichtungen von Photovoltaik-Anlagen einschließlich Stromverkauf via PPA.
    • Mindeststandard:
    • Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 nicht unter 2.000.000,00 € p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
    • Der Auftraggeber wird die angegebenen jährlichen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 2.000.000 € liegen. Liegt der Gesamtumsatz in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden.
    • Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.

    • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG.
    • Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
    • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe
    • Eigenerklärung des Bewerbers,
    • dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden
    • dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt
    • Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Zuschlagskriterien

  • Zuschlagskriterium Preis mit 100 % Gewichtung

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung124 KB12 Seiten
Eignungskriterien56 KB24 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB8 Seiten
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