Verfahrensgegenstand sind die Ingenieurleistungen gemäß der LM.IB. Im Detail sind insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß LM.IB von wesentlicher Bedeutung. Der vereinfachte Leistungsgegenstand besteht darin, dass für die oben genannten drei Projekte Leistungsverzeichnisse erstellt werden bzw. überarbeitet werden.
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