Veröffentlichung 24.03.25 | Fragenfrist 01.04.25 | Teilnahmefrist 11.04.25 | Vertragsbeginn 28.07.25 |
Eignungskriterien
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate).
Kurze Unternehmensdarstellung: Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere bzgl. der Geschäftstätigkeit, Gesellschaftsstruktur (ggf. Konzernzugehörigkeit, verbundene Unternehmen i.S.v. § 15 AktG o.ä.).
Erklärungen zu Ausschlussgründen und zur Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (in Teil B 03 der Vergabeunterlagen enthalten).
Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024).
Versicherungsschutz: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von EUR 5.000.000,- und für Vermögensschäden in Höhe von EUR 500.000,- pro Jahr, zweifach maximiert, besteht oder abgeschlossen und der Auftraggeberin nachgewiesen wird. Die Versicherung wird für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorgehalten.
Referenzen: Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge über die Planung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen für den ÖPNV oder SPNV aus den letzten 5 Jahren, wobei das Datum des Abschlusses des Auftrags einerseits und der Ablauf der Bewerbungsfrist im vorliegenden Verfahren andererseits maßgeblich ist. Die Referenz muss die Beschreibung des Projekts und der ausgeführten Leistung, den Ausführungszeitraum (Leistungszeit), die Angabe des Auftraggebers, der Kontaktdaten des Ansprechpartners, des Projektteams, das die Leistung erbracht hat, und des Auftragsvolumens enthalten. Im Hinblick auf die Zahl der Bushaltestellen werden als vergleichbar Referenzen angesehen, die mindestens 10 Haltestellen für den ÖPNV oder den SPNV betrafen. Zudem müssen die Referenzaufträge auch die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt umfasst haben. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 47 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen müssen ordnungsgemäß erbracht worden sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzaufträge jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind.
Zuschlagskriterien
Preis: Preis gemäß Honorarangebot
Konzept zur Umsetzung des Projekts (Herangehensweise)
Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins
Qualifikation des Projektteams
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