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Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Anmietung, Betrieb und Rückbau einer zweigeschossigen Containeranlage am Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7 in Köln

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
24.07.2026
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planung, die Lieferung, die Aufstellung, den Innenausbau, die Inbetriebnahme, die Anmietung den Betrieb und den anschließenden Rückbau einer zweigeschossigen Containeranlage am Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7 in Köln, zu vergeben. Um zusätzliche temporäre Unterrichtsräume für das Erich Kästner-Gymnasium in Köln zu schaffen, soll auf dem Schulgrundstück eine zweigeschossige Containeranlage mit einer BGF von ca. 870 m² entstehen. Der Auftragnehmer hat die Containeranlage zwischen dem 22.03.2027 und dem 02.04.2027 zu liefern und aufzubauen, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Im Anschluss hat der Auftragnehmer die Containeranlage auszubauen, in Betrieb zu nehmen und dem Auftraggeber am 16.07.2027 zu übergeben. Die Mietzeit beträgt 49 Monate. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundmietzeit maximal viermal automatisch um jeweils 6 Monate, wenn der Auftraggeber das Mietverhältnis nicht mit einer Frist von mindestens drei Monaten vor Ablauf der Grundmietzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mietzeit hat der Auftragnehmer den vollständigen Rückbau der Containeranlage vorzunehmen und das Grundstück im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Abgabefrist
24.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
Vertragslaufzeit
49 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@koelner-schulbau.de
Telefon
+49 221 29991270

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied)

    • a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
    • - dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren). c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
  • Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.

  • Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Vermietung, Betrieb und Rückbau einer Containeranlage), vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jeweils einen spezifischen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR erwirtschaftet hat.

  • Mit dem Angebot sollen die Bieter eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält bzw. im Auftragsfall abschließt.

  • Mit dem Angebot sollen die Bieter eine Liste von Referenzen der vom Bieter und ggf. der von Nachunternehmern, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Anmietung, Betrieb und Rückbau einer Containeranlage) vergleichbar sind, vorlegen mit Angaben 1. zum Jahr der Leistungserbringung, 2. zu den konkret vom Bieter erbrachten Leistungen, 3. zur Größe der Containeranlage (BGF in m²), 4. zum Auftragswert in Euro netto. Daraus sollte sich ergeben, dass mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mind. 1 Mio. EUR netto erbracht wurden. Vergleichbar sind Referenzprojekte zur Planung, Lieferung, Aufstellung, Innenausbau, Inbetriebnahme, Vermietung, Betrieb und Rückbau einer mindestens zweigeschossigen Containeranlage mit mindestens 600 m² BGF. Der Auftraggeber wird dabei nur Referenzprojekte berücksichtigen, die bereits in Betrieb genommen wurden.

  • Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied)

    • a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
    • - dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren). c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
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