Frist abgelaufen

Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Errichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) in Irsee

Die Angebotsfrist ist am 27. Januar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
20.01.2025
Angebotsfrist
27.01.2025
Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 4 bis einschl. 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI für die Errichtung eines Gebäudes (Ambulant betreute Wohngemeinschaft – Seniorenwohnen)

Zeitplan

Veröffentlichung
20.01.25
Abgabefrist
27.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
oth-mult
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Irsee, Deutschland
E-Mail
info@irsee.de
Telefon
08341 2214
Website
https://www.irsee.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023): Angaben über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit.

  • Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte

    • 1. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht.
    • 2. Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
  • Angabe von mindestens drei Unternehmensreferenzen im Referenzzeitraum seit 2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist

    • Die Angabe von mindestens drei Unternehmensreferenzen im Referenzzeitraum seit 2015 ist erwünscht. Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
    • - mindestens die HOAI-Leistungsphasen 4 bis einschließlich 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden,
    • - die HOAI-Leistungsphase 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI in HOAI in dem Zeitraum zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde.
    • Es sind insbesondere auch anzugeben:
    • - Auftraggeber einschl. Ansprechpartner,
    • - Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind,
    • - Auftragssumme,
    • - Ausführungszeit.
  • Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden und für Sach-/Vermögensschäden bestehen werden.

Zuschlagskriterien

  • Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben

    • (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis b)
    • - wird nicht behandelt: 0 Punkte
    • - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt
    • - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte
    • - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte
    • Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die planungsspezifische Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Rahmen der Errichtung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft – Seniorenwohnen"
    • Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat:
    • ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben,
    • ­- Einbindung und Umsetzung der bestehenden Entwurfsplanung
    • ­- Vorgehen zur Erfüllung aller projektspezifischen Anforderungen, insbesondere der besonderen Anforderungen einer ambulanten Wohnbetreuung, wie Barrierefreiheit und die Gewährleistung einer größtmöglichen Flexibilität in der Planung durch Module, die individuell an die Bedürfnisse der Bewohner individuell angepasst werden können,
    • ­- Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung bei Beauftragung eines Generalunternehmers.
    • Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann.
    • Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b)
    • Aufgrund des, insbesondere auch durch den Förderbescheid vorgegebenen engen Zeitplan und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwartet daher von Auftragnehmer ein planvolles Mitwirken bei der Planung und Steuerung der Kosten und Termine.
    • Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann.
  • Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen

    • Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Tragwerksplanung wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe EUR 1,351 Mio. (netto) ausgegangen.
    • Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt
    • als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt
    • Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen
    • ­Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein.
    • Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h.
    • ­- das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie
    • ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze
    • werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot.
    • Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
    • Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 250 Punkte.
    • Wichtiger Hinweis:
    • Die Ermittlung des Honorars erfolgt auf Basis von anrechenbaren Kosten und der bekannten HOAI-Honorarparameter, die entsprechend Vertragsbestandteil werden.
    • Die nun geltende HOAI 2021 kennt keine „Mindest- und Höchstätze“ mehr. Eine Unterschreitung der nun geltenden „Orientierungswerte“ gemäß § 52 Abs. 1 HOAI führt nicht zum Ausschluss des Angebots. Der AG behält sich die Aufklärung der Auskömmlichkeit des Honorarangebots vor.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
Eigenerklärung124 KB32 Seiten
Eignungskriterien56 KB6 Seiten
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