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Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschbezirks Bohnental der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für den neu gegründeten Löschbezirk Bohnental der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey zwischen Lindscheid und Scheuern. Ziel der Planung ist die Vorbereitung einer genehmigungsfähigen, ausführungsreifen, wirtschaftlichen und funktional geeigneten Realisierung des Feuerwehrgerätehauses einschließlich der erforderlichen Außenanlagen, Verkehrsflächen, technischen Erschließung und betriebsnotwendigen Infrastruktur. Der Auftragnehmer hat alle Planungs-, Koordinations-, Nachweis- und Abstimmungsleistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um das Vorhaben fachgerecht, genehmigungsfähig und umsetzungsreif zu planen.

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Teilnahmefrist
31.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
570.000 €
Erfüllungsort
Tholey, Deutschland
E-Mail
gemeinde@tholey.de
Telefon
+49 6853 508-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber hat, entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates seiner Niederlassung, die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen. Soweit eine Eintragung nicht vorgesehen ist, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere geeignete Weise nachzuweisen.
    • Soweit für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen im Herkunftsstaat des Bewerbers eine besondere Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Dies betrifft insbesondere die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ sowie, soweit einschlägig, die Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer.
    • Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten hinsichtlich der zulässigen Register- und Berufsausübungsnachweise die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Nachweise. Die Anforderungen entsprechen § 44 VgV.
    • Der Bewerber hat einen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von 750.000,00 Euro netto je Geschäftsjahr nachzuweisen. Maßgeblich sind die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre, soweit entsprechende Angaben verfügbar sind.
    • Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags vorzulegen. Bei Unternehmen, die noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre tätig sind, sind die Umsätze für die seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
    • Der geschätzte Netto-Auftragswert beträgt ca. 570.000,00 Euro. Der geforderte Mindestjahresumsatz überschreitet das Zweifache dieses geschätzten Auftragswerts nicht.
  • Der Bewerber hat das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen

    • - für Personenschäden: 3.000.000,00 Euro,
    • - für Sach- und sonstige Schäden: 3.000.000,00 Euro,
    • - für Vermögensschäden: 3.000.000,00 Euro.
    • Die Ersatzleistung des Versicherers muss je Versicherungsjahr mindestens auf das Zweifache der jeweiligen Mindestdeckungssumme maximiert sein.
    • Der Nachweis ist durch eine aktuelle Bestätigung des Versicherers, die nicht älter als sechs Monate ist, oder durch eine Kopie der Versicherungspolice in Verbindung mit einer aktuellen Deckungsbestätigung zu führen.
    • Verfügt der Bewerber derzeit nicht über die geforderten Deckungssummen, genügt die verbindliche Erklärung eines Versicherers, dass im Zuschlagsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gewährt wird.
  • Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei geeignete Referenzen über abgeschlossene oder weit überwiegend erbrachte Planungsleistungen für Neubauten, Erweiterungen oder grundlegende Sanierungen von Hoch-bauten vorzulegen. Die Referenzen müssen Planungs- oder Beratungsanforderungen betreffen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses vergleichbar sind. Eine Identität der Nutzungsart ist nicht erforderlich. Die Vergleichbarkeit liegt insbesondere vor bei

    • - funktional anspruchsvollen Gebäuden mit betrieblichen Abläufen, insbesondere Feuerwehrgerätehäusern, Rettungswachen, Bauhöfen, Werkstatt- oder Betriebsgebäuden, kommunalen Funktionsgebäuden oder sonstigen Gebäuden mit Fahrzeughallen sowie Technik-, Lager-, Umkleide-, Sozial- oder Schulungsbereichen,
    • - Planungsleistungen mit der Koordination mehrerer Fachdisziplinen.
    • Von den vorzulegenden Referenzen müssen mindestens
    • - zwei Referenzen ein funktional vergleichbares Gebäude betreffen,
    • - zwei Referenzen die Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung Gebäude oder inhaltlich vergleichbare Planungsleistungen umfassen und
    • - eine Referenz die Koordination von mindestens drei der folgenden Fachdisziplinen umfassen: Objektplanung Gebäude, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung und Brandschutzplanung.
    • Die vorgenannten Anforderungen dürfen durch dieselbe Referenz erfüllt werden.
    • Berücksichtigt werden Referenzen, deren Leistungen innerhalb der letzten sieben Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurden. Der öffentliche Auftraggeber berücksichtigt diesen erweiterten Referenzzeitraum, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
    • Für jede Referenz sind mindestens anzugeben:
    • - Name und Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers,
    • - Bezeichnung, Gegenstand und Standort des Referenzobjekts,
    • - Art und Umfang der erbrachten Planungsleistungen, insbesondere die bearbeiteten Leistungsphasen,
    • - Zeitraum der Leistungserbringung sowie Zeitpunkt des Abschlusses,
    • - anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300 und 400, soweit verfügbar,
    • - Rolle des Bewerbers sowie gegebenenfalls die von ihm koordinierte Fachplanung.
    • Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber überprüfen zu lassen.
  • Der Bewerber hat durch Eigenerklärung darzustellen, dass er über angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen verfügt, um die ausgeschriebenen Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ordnungsgemäß, fristgerecht und qualitätsgesichert zu erbringen. Die Darstellung hat mindestens Angaben zu enthalten über

    • 1. interne Qualitätssicherung, insbesondere die Prüfung und Freigabe von Planungsständen, die fachliche Kontrolle wesentlicher Planungsunterlagen sowie die Sicherstellung einer nachvollziehbaren Planungsdokumentation,
    • 2. Projektorganisation und Fachplanerkoordination, insbesondere die Abstimmung der Objektplanung mit den weiteren Fachplanungen sowie die Organisation und Dokumentation von Besprechungen, Entscheidungen, Planständen und Schnittstellen,
    • 3. digitale Arbeits- und Kommunikationsprozesse, insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter CAD- oder BIM-kompatibler Planungsprozesse, eines digitalen Projektraums oder einer vergleichbaren Dokumentations- und Austauschplattform sowie geeigneter Verfahren zur Kosten- und Terminverfolgung,
    • 4. Erreichbarkeit und Vertretung, insbesondere die Sicherstellung einer verlässlichen Ansprechpartnerstruktur und einer fachlich geeigneten Vertretung während der Vertragslaufzeit.
    • Die Eigenerklärung ist auf einen angemessenen Umfang zu beschränken. Zertifizierungen, insbesondere nach DIN EN ISO 9001, werden nicht verlangt. Gleichwertige unternehmensinterne Verfahren genügen.
  • Der Bewerber hat die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung namentlich zu benennen. Diese namentliche Benennung ist zugleich maßgeblich für die Wertung anhand der Zuschlagskriterien. Projektleitung Für die Projektleitung ist nachzuweisen

    • - eine Berufsqualifikation als Architektin/Architekt oder Ingenieurin/Ingenieur mit einschlägigem Bezug zur Objektplanung von Gebäuden,
    • - eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in der Objektplanung von Hochbauten und
    • - die Erfahrung in der Bearbeitung oder Leitung mindestens eines Projekts der Objektplanung von Gebäuden.
    • Stellvertretende Projektleitung
    • Für die stellvertretende Projektleitung ist nachzuweisen:
    • - eine Berufsqualifikation als Architektin/Architekt oder Ingenieurin/Ingenieur mit einschlägigem Bezug zur Objektplanung von Gebäuden und
    • - eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Objektplanung von Hochbauten.
    • Die Berufserfahrung ist anhand eines kurzen Lebenslaufs mit Angaben zu Ausbildung, beruflichem Werdegang, derzeitiger Funktion und einschlägigen Projekterfahrungen nachzuweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann geeignete Belege über die Berufsqualifikation verlangen.
    • Die benannten Personen müssen für die Dauer der Auftragsausführung verfügbar sein. Ein Austausch der Projektleitung oder der stellvertretenden Projektleitung ist nur aus wichtigem Grund und mit vorheriger Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers zulässig. Die Ersatzperson muss mindestens die für die jeweilige Funktion geforderte Mindestqualifikation erfüllen.

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