Frist abgelaufen

Planungsleistungen für die Errichtung einer CO2-Verflüssigungsanlage im Kompostwerk Weißenfels • Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 (Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste) • Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 (Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste)

Die Angebotsfrist ist am 04. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 13. November 2024

  • Arcanum Energy Systems GmbH & Co. KG, Holzwickede · 424.026 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2024
Angebotsfrist
Am Standort Weißenfels wird die Umstellung der derzeitigen Nutzung des erzeugten Biogases durch Blockheizkraftwerke auf eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) und eine Biomethaneinspeiseanlage (BGEA) geplant. Die für die BGAA erforderliche Wärme soll durch eine Biomassefeuerungsanlage (BMFA) bereitgestellt werden. Für die beschriebenen Anlagen liegen bereits Genehmigungsbescheide vor und sie befinden sich in der Ausführungsplanung. Die Anlage soll weiterhin durch eine Kohlenstoffdioxid-verflüssigungsanlage (KVA) ergänzt werden. Hierbei soll das in der BGAA aus dem Biogas abgeschiedene CO2 verflüssigt und nutzbar gemacht werden. Derzeit werden eine Biomassefeuerungsanlage und eine Biogasaufbereitungsanlage für den Standort geplant, welche die Blockheizkraftwerke ablösen sollen. Die Biogasaufbereitungsanlage entfernt CO2 aus dem Rohbiogas und generiert so das CO2, welches durch die CO2-Verflüssigungsanlage als Produkt gewonnen werden soll, anstatt es wie üblich in die Atmosphäre zu entlassen. Um einen breiten Abnehmerkreis zu erhalten, soll das CO2 auf Lebensmittelqualität gemäß EIGA- Klassifizierung gereinigt werden. Das CO2 soll in Lagertanks zur Verladung in Tanklastzüge bereitgestellt werden.

Zeitplan

Fragenfrist
28.05.24
Teilnahmefrist
04.06.24
Veröffentlichung
25.06.24
Vertragsbeginn
01.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Mertendorf OT Görschen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@awsas.de
Telefon
+49344452230

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Allgemeines

    • Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag.
    • Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise.
    • Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen.
    • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen
    • Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und
    • eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl
    • auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2.
    • Verfahrensstufe (Angebots-/ Verhandlungsverfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
    • Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Teilnahmeantrag dargestellten Bewertungskriterien (siehe Bewertungsmatrix).
  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • : Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
    • Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Bauvorlageberechtigung gem. §64 BauO LSA
    • Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
    • Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Ingenieur*in" oder "beratende Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft und Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen. Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie.
    • Nachweise und Erklärungen:
    • 1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Handelsregister ist durch aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.
    • 2. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" oder "Ingenieur*in" durch Nachweis Kammereintrag.
    • Die Berufsqualifikation als Architekt*in / Ingenieur*in ist auch nachgewiesen, wenn die Person nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Siehe hierzu im Detail Ausführungen unter Punkt III.2.1 dieser Bekanntmachung.
    • 3. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
    • 4. Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB
    • Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden
    • gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016 (Siehe 2.1.6)
    • 5. Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
    • Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden
    • gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016,(Siehe 2.1.6)
    • 6. Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB
    • Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden
    • gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016,(Siehe 2.1.6)
    • 7. Eigenerklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB wenn
    • zutreffend Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert
    • werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3 /19 vom 6.1.2016, (Siehe 2.1.6)
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Es finden maßgebende Mindeststandards Berücksichtigung, die von der Bewerber*in zu erfüllen sind. Die Leistungsfähigkeit der Bewerber*in / der Bewerbergemeinschaft ist durch die Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen für die letzten drei Jahre nachzuweisen.
    • Für die Bewerber*innen, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind die Erklärungen zu Unteraufträgen / Eignungsleihe und Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen gefordert.
    • Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (im Detail siehe Teilnahmeantrag):
    • Mindestanforderung:
    • 1. Durchschnittlicher jährlicher Umsatz (netto) der letzten drei Jahre (2021-2023)
    • Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung
    • ≥ 200.000 EUR/a.
    • 2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung in folgender Höhe:
    • mind. 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
    • mind. 1,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
    • Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass beim Auftreten mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt.
    • Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien abgeschlossen wird.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft: darüber hinaus die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist. Diese hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
    • Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft zum Nachweis ihrer Eignung des Nachunternehmens bedient. Die geforderten Deckungssummen sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird.
    • Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
    • Mindestanforderung
    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    • Auflagen zu überprüfen:
    • Nachweis nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV
    • - Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei 2 500 000,00 EUR für
    • Personenschäden und 1 500 000,00 EUR für sonstige Schäden.
    • Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass
    • im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt.
    • Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien abgeschlossen wird.
    • Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Personen

    • Geeignet sind nur Bewerber*innen, die an Hand von Referenzen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen können. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird durch Angaben zur personellen Ausstattung der Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft und durch Referenzprojekte, die mit der hier vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbar sind, erbracht.
    • 1. Angaben zur personellen Ausstattung der Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft
    • während der letzten drei Jahre in den Bereichen Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke (Beschäftigte im Sinne von § 46 Abs. 3 Punkt 8 VgV) durch Angabe im Teilnahmeantrag.
    • Die Angaben erfolgen durch Bewerber*innen fachbereichsspezifisch.
    • Mindestanforderung: ≥ 5
    • Im Teilnahmeantrag sind die Personen zu benennen, die für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind.
    • Die Nachweis zur Fähigkeit der Leistungserbringung ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation sowie einer kurzen Beschreibung des beruflichen Werdeganges
    • (Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten) auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot zu erbringen.
    • Die Angaben sind auf die verantwortlichen Personen und einzusetzenden Mitarbeiter für die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke
    • Fachplanung Technische Ausrüstung inkl. weiterer erforderlicher Fachplanungen (Schallschutz) zu beschränken. Die eventuelle Eintragung in die durch die Kammern geführten Listen der Nachweisberechtigten ist zu belegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, akad. Grad / Titel, Berufserfahrung (in Jahren), Kammermitgliedschaft AK/IK, Mitgliedsnummer und Datum der Eintragung.
    • 2.) Die Leistungen sind durch befähigte Architekten oder Ingenieure zu erbringen. (vgl. VgV § 75 Abs. (1), (2), (3).
    • Durch die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Angaben zu machen/ Erklärungen abzugeben und
    • nach den Vorgaben im Bewerbungsbogen einzureichen:
    • 2.1) Angabe der Namen und der beruflichen Befähigung der projektverantwortlichen Person(en) / Projektleiter*in, die für die Erbringung der Leistungen nach § 43 HOAI und nach § 55 Abs. (1)
    • gem. VgV vorgesehen ist/sind.
    • Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur
    • Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung.
    • Es ist der berufliche Lebenslauf des Projektleiters / stellv. Projektleieters beizufügen. Es ist der Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für
    • juristische Personen)
    • evtl. erforderliche Vertretungsbefugnisse/ Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis
    • zwingend beizulegen.
    • Folgende Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person(en) (Projektleiter )
    • sind nachzuweisen:
    • - Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur
    • Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung
    • - mind. 10 Jahre Berufserfahrung (Mindestanforderung), Nachweis der entsprechenden Berufserfahrung durch eine personenbezogene Referenzliste mit Angabe (Zeitraum, LPH,
    • Aufgabe) der durch die benannte Person bearbeiteten vergleichbaren Referenzvorhaben im Bereich Planung CO2-Verflüssigunganalagen oder Biogasaufbereitung (z.B.
    • Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen .
    • 2.2) Angabe der Namen und der beruflichen Befähigung der stellvertretenden projektverantwortlichen Person(en) / stellv. Projektleiter*in, die für die Erbringung der Leistungen nach § 43 HOAI
    • und nach § 55 Abs. (1) gem. VgV vorgesehen ist/sind.
    • Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur
    • Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung.
    • Es ist der berufliche Lebenslauf des Projektleiters / stellv. Projektleieters beizufügen. Es ist der Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für
    • juristische Personen)
    • evtl. erforderliche Vertretungsbefugnisse/ Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis
    • zwingend beizulegen.
    • Folgende Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person(en) (stellvert. Projektleiter )
    • sind nachzuweisen:
    • - Nachweis einer der folgenden Berufsqualifikation bzw. einer vergleichbaren Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates: Architekt, Ingenieur (Dr.-Ing., Diplom-Ingenieur
    • Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Arts/Engineering/Science oder vergleichbar) Fachgebiet Ingenieurbauwerke / Technische Ausrüstung
    • - mind. 10 Jahre Berufserfahrung (Mindestanforderung), Nachweis der entsprechenden Berufserfahrung durch eine personenbezogene Referenzliste mit Angabe (Zeitraum, LPH,
    • Aufgabe) der durch die benannte Person bearbeiteten vergleichbaren Referenzvorhaben im Bereich Planung CO2-Verflüssigunganalagen oder Biogasaufbereitung (z.B.
    • Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen

    • 3.) vergleichbarer Planungsleistungen der vergangenen zehn Jahre (tabellarische Übersicht)
    • Durch die Bewerber*in ist zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit für Planungen im Zusammenhang mit der Errichtung von CO2-Verflüssigungsanlagen oder Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen eine Übersicht in den vergangen zehn Jahren realisierter Vorhaben vergleichbarer Aufgabenstellung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung – ALG 1-3
    • 4 und 7) vorzulegen. Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob die Bewerber*in bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Die benannten Referenzen erfüllen folgende Anforderungen: die jeweilige Referenz ist fertiggestellt (01.05.2014 - 01.05.2024) und der Auftraggeber*in übergeben.
    • Der Referenznehmer erbrachte Leistungen mindestens in den Leistungsphasen 2- 4 gem. §43 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 12 HOAI sowie gem. § 55 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI. Der numerische Nachweis realisierter Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellung erfolgt in tabellarischer Übersicht auf beiliegendem Formblatt (R1). Referenzprojekte, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, können nicht gewertet werden.
    • 4.) qualifizierte Referenzen der vergangenen 10 Jahre
    • Die Bewerber*in / Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Planungsleistungen im Zuge der Errichtung von
    • CO2-Verflüssigungsanlagen oder Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) bzw. andere gleichwertige Anlagen ) darüber hinaus 3 (mindestens aber 1xTGA uns 1x IBW ) vergleichbare, qualifizierte Referenzprojekte für CO2-Verflüssigungsanlagen / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) und weitere vergleichbare, qualifizierte Referenzprojekte für Planung von Infrastruktur, Tiefbaumaßnahmen und Gebäuden zur Einhausung technischer Anlagen mit Anforderungen an den Schallschutz nachzuweisen.
    • Erläuterungen im Einzelnen dazu s. nachfolgende Mindestanforderungen für die jeweilige Referenz.
    • Referenzprojekte, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht gewertet werden.
    • Mindestanforderungen Referenzen – CO2-Verflüssigunganlagen / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung)
    • a) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI
    • b) Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher / privat..)
    • c) die Referenzprojekte wurden in den LP 2 - 4 durch den Referenznehmer bearbeitet.
    • d) die Referenzprojekte sind mind. der HZ III (TGA) zuzuordnen
    • e) Die Projektbearbeitung lag nach dem 01.05.2014 mit
    • Fertigstellung der LP 4 vor dem 01.05.2024 (Bearbeitungszeitraum)
    • f) generelle Angaben zur Art der Anlage: z.B. CO2-Verflüssigung / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) (z.B. Verwertungsmenge, Ausbeute, Einhausung...)
    • j) Nettobaukosten (NBK) KG 300 - 400 : mind. 1.000.000 EUR
    • k) Eigenerklärung mit Aussagen zu Kosten, Terminen und Qualität
    • Es sind 2 Referenzprojekte (aber mind. 1 Referenzprojekt*) ) , die die oben genannten Anforderungen in der Gesamtheit erfüllen, in den dafür vorgesehenen Anlagen darzustellen.
    • *)Die Bewertung geht derzeit von 2 Referenzobjekten für den Bereich Fachplanung TGA (R2 und R3 - Vergabeunterlagen) aus. Wird nur eine Referenz eingereicht, erfolgt nur die dafür mögliche Punktebewertung für eine Referenz. Die möglich erreichbare Gesamtpunktezahl gemäß Wertungsmatrix (Anlage A2 der Vergabeunterlagen) reduziert sich in diesem Fall um die fehlenden Punkte der Referenz (mögl. Gesamtpunktezahl von 538 reduziert sich dann um 116 Punkte auf 422).
    • Mindestanforderungen Referenzen – Infrastruktur, Tiefbaumaßnahmen und Gebäude zur Einhausung technischer Anlagen mit Anforderungen an den Schallschutz
    • a) Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI und Besondere Leistungen nach Anlage 12 HOAI
    • b) Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher / privat..)
    • c) die Referenzprojekte wurden in den LP 2 - 4 durch den Referenznehmer bearbeitet.
    • d) die Referenzprojekte sind mind. der HZ III (IBW/Gebäude) zuzuordnen
    • e) Die Projektbearbeitung lag nach dem 01.05.2014 mit
    • Fertigstellung der LP 4 vor dem 01.05.2024 (Bearbeitungszeitraum)
    • f) generelle Angaben zur Art der Anlage: z.B. CO2-Verflüssigung / Biogasaufbereitung (z.B. Methanisierung) (z.B. Verwertungsmenge, Ausbeute, Einhausung...)
    • g) Nettobaukosten (NBK) KG 300 - 500 : mind. 230.000 EUR
    • h) Eigenerklärung mit Aussagen zu Kosten, Terminen und Qualität
    • Es ist mind. 1 Referenzprojekte, die die oben genannten Anforderungen in der Gesamtheit erfüllen, in den dafür vorgesehenen Anlagen darzustellen.
    • Qualitätskriterien finden zur Wertung der Referenzen Anwendung.

Zuschlagskriterien

  • Kriterium 8

    • Honorar/Preis: Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.
    • Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
    • Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkten normiert:
    • − 3 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
    • − 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
    • − Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
    • − Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
    • Der Preis bleibt auch bei diesem Verfahren ein wichtiges Kriterium für den Auftraggeber. Der Auftraggeber erwartet hier ein Honorarangebot mit Aufschlüsselung der einzelnen Leistungsphasen, sowie die Aufführung aller Grundlagen, Besondern Leistungen und Nebenleistungen (sh. Hinweise zur Angebotser-stellung).
    • Die angegebenen Stundensätze fließen mit dem jeweilig dreißzigfachen Wert in die Honorarwertermittlung ein. Es fließen alle angebotenen Summen in die Honorarermittlung ein (sh. Hinweise zur Angebotserstellung) und werden gewertet, selbst wenn diese optionalen Leistungen nicht beauftragt werden.
    • Die einzelnen Leistungsbereiche werden in den Hinweisen zu der Angebotserstellung benannt. Die Honorarermittlung ist nachvollziehbar und nachrechenbar einzureichen.
  • Kriterium 2

    • Projektabwicklung und Vorgehensweise: Projektabwicklung und Vorgehensweise / Gewichtung: 20
    • Der Bewerber hat eine schriftliche Einschätzung der Problemdarstellung der zu bearbeitenden Aufgabenstellung vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zuvergebenden Leistung darlegen. Aussage über das Bestehen von Kenntnissen der gültigen Vorschriften und Richtlinien für Verflüssigungsanlagen von Biogas.
    • Hier kann die Veranschaulichung an einem Referenzobjekt erfolgen.
    • - 0 Punkte: Das Erkennen der Aufgabenstellung und der sich ergebenden Projektanforderungen erfolgt nur oberflächlich
    • - 1 Punkt: Die Aufgabenstellung und die sich ergebenden Projektanforderungen wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen
    • - 2 Punkte: Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurde so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen ist gut dargelegt.
    • - 3 Punkte: Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele sicher erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen wurde umfassend dargelegt
  • Kriterium 3

    • Qualitätssicherung-Kostencontrolling: Qualitätssicherung-Kostencontrolling / Gewichtung: 15
    • Die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens hat eine sehr hohe Priorität. Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Entwurfsablauf, in Bezug auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen darzustellen.
    • Nach Vorlage des zur Ausführung vorgesehenen Entwurfes ist der weitere Projektablauf in Bezug auf die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens darzustellen.
    • Dabei spielen die Prüfungen und Bewertungen von Nachträgen und Nebenangeboten eine wesentliche Rolle. Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, welche organisatorischen und methodischen Verfah-rensweisen er beabsichtigt anzuwenden, um zielgerichtet die Kostenkontrolle und –einhaltung zu gewährleisten.
    • - 0 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements wurde nicht nachvollziehbar dargelegt
    • - 1 Punkt: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements ist im Wesentlichen und nachvollziehbar dargelegt
    • - 2 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle erfolgt so, dass diese umfänglich und zielgerichtet vorgenommen wird. Der Qualitäts– und Kostenrahmens sowie das
    • Nachtragsmanagement wird gut dargelegt
    • - 3 Punkte: Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle ist optimal strukturiert, dass das Ziel der Einhal-tung des Qualitäts– und Kostenrahmens sowie des
    • Nachtragsmanagment sicher zu erwarten ist.
  • Kriterium 6

    • Präsenz der Objektüberwachung vor Ort: Präsenz der Objektüberwachung vor Ort / Gewichtung: 15
    • Die Bauausführung erfolgt auf Grund des Projektumfanges und der damit verbundenen Termindichte sehr komplex. Daher werden im Zuge der Bauausführung kurzfristige Aktions-, Reaktions- und Doku-mentationsfristen erwartet. Die örtliche Präsenz der Bauüberwachung ist durch eine repräsentativen Einsatzkoordinierung darzulegen.
    • - 0 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass die Objektüberwachung vor Ort und die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche nach Bedarf
    • erfolgt.
    • - 1 Punkt: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante
    • tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort
    • mindestens einmal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung.
    • - 2 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante
    • tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort
    • mindestens zweimal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung.
    • - 3 Punkte: Es wird durch den Bieter zugesichert, dass, je nach Bautenstand (verfahrensrelewante
    • tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort
    • mindestens viermal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung oder darüber hinaus

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