Frist abgelaufen

Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Hasenfänger, Los 1: Architektenleistungen

Die Angebotsfrist ist am 27. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 30. August 2024

  • Seelbach + Schäfer GmbH, Andernach · 304.364 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
27.05.2024
Angebotsfrist
27.06.2024
Die Stadtverwaltung Andernach plant die Erweiterung der Hasenfänger Grund- und Gesamtschule. Beschafft werden sind die dafür notwenigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Es existiert bereits eine Grundlagenermittlung und Vorplanung, die weiterzuführen sind.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.05.24
Abgabefrist
27.06.24
Öffnung
27.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Andernach, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
andernach@kanzlei-forkert.de
Telefon
+492632989850
Website
https://www.andernach.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus-geschlossen worden sind.
    • Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck. Besteht im Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
    • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
    • Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich benannte Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass dieser die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um in Rheinland-Pfalz als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter ist im Angebotsvordruck mit seiner Qualifikation zu nennen.
    • Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter darüber hinaus mit dem Vordruck Eignungsanforderungen Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind mindestens 2 geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen.
    • Eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Referenz erfordert mindestens, dass das ausgeschriebene Leistungsbild über die ausgeschriebenen Leistungsphasen erbracht worden ist. Die Leistungsphasen müssen nicht gesammelt in einer Referenz erbracht worden sein, sondern können auch durch mehrere Referenzen belegt werden. In mindestens einer Referenz muss das Bauvorhaben auch um eine Schule oder ein vergleichbares funktionales öffentliches Gebäude zum Gegenstand gehabt haben. Mindestens eine Referenz muss ein Bauvorhaben mit einer Bausumme 2,5 Mio. Euro oder mehr zum Gegenstand gehabt haben.
    • Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen.
    • Darüber hinaus ist eine Erklärung, abzugeben aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Ingenieure/Architekten in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
  • Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird. Außerdem muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen

    • Personen-, Vermögens- und Sachschäden
    • 3.000.000, - Euro.
    • Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Diese gilt auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers sowie die Liquidation/Insolvenz des Auftragnehmers.
    • Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bieter:
    • - Im Angebotsvordruck zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.
    • - Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er im Angebotsvordruck erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
    • - In dem Angebotsvordruck Angaben zu den Gesamtsätzen des Unternehmens, sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten zu machen.
    • - Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bieter über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck zu leisten.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 50 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin ausgehend vom Bieter befüllten Honorarblatt errechnete Wertungspreis.

  • Umsetzungskonzept

    • Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte beurteilt der Auftraggeber anhand der unten dargestellten Unterkriterien, inwiefern die eingereichten Konzepte allen in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen entsprechen und inwieweit diese eine rasche, qualitativ hochwertige und erfolgsversprechende Umsetzung der Aufgabenstellung versprechen.
    • Unterkriterien:
    • - Beschreibung der Projektumsetzung (Projektorganisation)
    • - Darstellung Organisation Zusammenarbeit innerhalb Projektteam / mit Auftraggeberin
    • - Darstellung des vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements
    • Die drei Unterkriterien werden separat bewertet. Maximal kann ein Bieter hierbei jeweils 10 Punkte erreichen. Die in den Unterkriterien erreichten Punktzahlen werden sodann mit dem jeweiligen Gewichtsfaktor (jeweils 10) multipliziert. Die drei Unterkriterien werden somit gleich gewichtet und haben einen Anteil an der Gesamtwertung von jeweils 10 %.
  • Personalkonzept

    • Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet.
    • Unterkriterien:
    • - Qualifikation (berufliche Befähigung) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
    • - Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (persönliche Referenzen)
    • Für das Unterkriterium Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Die bereits als Mindestanforderung im Rahmen der Eignung nachzuweisende Qualifikation des Projektleiters als Architekt/Ingenieur wird in der Wertung nicht zusätzlich berücksichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Im Personalkonzept ist also das für den Auftrag vorgesehene Projektteam zu benennen und alle relevanten Angaben zur beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter zu machen. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. Für die Berechnung der Wertungspunkte wird die erreichte Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Das Unterkriterium Qualifikation des Personals hat somit einen Anteil an der Gesamtwertung von 5 %.
    • //
    • Bewertet werden im Unterkriterium Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals mit Bezug zu vergleichbaren Projekten. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzt Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Insbesondere positiv wirkt sich hier die Erbringung von entsprechenden Leistungen in Bezug auf Baumaßnahmen im Bereich Schulen vergleichbarer Größenordnungen aus. Im Personalkonzept sollten also entsprechende Erfahrungen (bspw. durch Referenzen) dargestellt werden. Für den Projektleiter gilt dies nur soweit diese über die im Rahmen der Eignung mindestens geforderte Erfahrung hinausgehen. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. Für die Berechnung der Wertungspunkte wird die erreichte Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Das Unterkriterium Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals hat somit einen Anteil an der Gesamtwertung von 15 %.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB24 Seiten
Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
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