Fragenfrist 08.04.26 | Veröffentlichung 14.04.26 | Teilnahmefrist 17.04.26 | Vertragsbeginn 06.07.26 |
Eignungskriterien
Mindestvoraussetzungen für die Eignung ist der Nachweis von einer Referenz, welche den Mindestanforderungen aus dem Vergabeleitfaden entspricht - Anzahl Referenzen - Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag vorliegt und die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nach fordert. Sofern bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften keine Ausschlussgründe vorliegen und diese die Mindestanforderungen erfüllen, werden anhand des nachfolgenden Auswahlkriteriums die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die am besten geeignet sind. Auswahlkriterium ist die Anzahl der zusätzlichen Referenzen, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vorweisen kann, die die nachfolgend unter "Kriterium
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche-rung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). - - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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