Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Abgabefrist 17.08.26 | Öffnung 17.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EUR netto pro Jahr für die Jahre 2023, 2024, 2025. Es genügt dabei, wenn dieser Mindestjahresumsatz entweder im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder alternativ zumindest im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erreicht wird.
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis nach Honorarblatt: Die angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als vorläufige Bezugssumme.
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