Frist abgelaufen

Planungsleistungen zum Vorhaben Neubau der Feuerwache in Andernach - Los 1 - Architektenleistungen

Die Angebotsfrist ist am 15. Juli 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 30. August 2024

  • Seelbach + Schäfer GmbH, Andernach · 304.364 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
14.06.2024
Angebotsfrist
Die Stadt Andernach beabsichtigt den Neubau der Feuerwache Andernach. Hier ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Objektplanung, Leistungsphasen 1 – 9, in drei Leistungsstufen.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.06.24
Teilnahmefrist
15.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Andernach, Deutschland
Vertragslaufzeit
54 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@kanzlei-forkert.de
Telefon
+492632989850
Website
https://www.andernach.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
    • Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
    • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
    • Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich benannte Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass dieser die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um in Rheinland-Pfalz als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter ist im Teilnahmeantrag mit seiner Qualifikation zu nennen.
    • Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Teilnahmeantrag weiterhin Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Die Referenzen müssen sich auf Feuerwachen/ Feuerwehrhäuser oder vergleichbare technische Gebäude beziehen. Mindestens eine Referenz muss die Planung einer Feuerwache/ Feuerwehrhaus zum Gegenstand haben. Mindestens eine Referenz muss die Planung eines Wohngebäudes vergleichbar mit den hier zu errichtenden Dienstwohnungen zum Gegenstand haben. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Teilnahmeantrag einzureichen. Es muss die Erbringung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen nachgewiesen werden. Dies kann über mehrere Referenzen gesammelt erfolgen. Es ist zulässig, zur näheren Beschreibung der Referenzen ergänzende/eigene Unterlagen einzureichen. Diese werden zur Eignungsprüfung und im Rahmen der Bewerberauswahl zur Bewertung zusätzlich herangezogen.
    • Des Weiteren haben Bewerber/Bieter in dem Vordruck Teilnahmeantrag die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Architekten/Ingenieure) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
  • Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. #Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Euro ohne USt. anzugeben. #Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen

    • Personen- Vermögens- und Sachschäden 5 Mio. €
    • Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen.
    • Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bewerber:
    • - In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.
    • - Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vordruck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
    • - In dem Vordruck Teilnahmeantrag sind Angaben zu den Gesamtsätzen des Unternehmens sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren zu machen.
    • - Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bewerber über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten.
    • Die Auftraggeberin wird höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als fünf geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Referenzen, wobei den Referenzen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, besondere Bedeutung zukommt. Ausgewählt werden die fünf Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können.
    • Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Positiv im Rahmen der Auswahlentscheidung wirkt sich u.a. aus, inwieweit der Bewerber in der Vergangenheit Maßnahmen betreffend vergleichbaren Feuerwachen geplant und ausgeführt hat. Daher sollen entsprechende Angaben zu den Unternehmensreferenzen in dem Teilnahmeantrag gemacht werden. Es ist zulässig, zur näheren Beschreibung der Referenzen ergänzende/eigene Unterlagen einzureichen. Diese werden zur Eignungsprüfung und im Rahmen der Bewerberauswahl zur Bewertung zusätzlich herangezogen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin ausgehend vom Bieter befüllten Honorarblatt errechnete Wertungspreis.

  • Umsetzungskonzept

    • Das Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept hat einen Gesamtanteil von 30 %. Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, inwiefern die eingereichten Konzepte allen in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen entsprechen und inwieweit diese eine rasche, qualitativ hochwertige und erfolgsversprechende Umsetzung der Aufgabenstellung im Hinblick auf Aspekte wie termingerechte Umsetzung, reibungslose Kooperation mit dem Auftraggeber, mängelfreie Umsetzung etc. versprechen. Dabei werden insbesondere auch die Aspekte Vollständigkeit, strukturelles Vorgehen, Schlüssigkeit, inhaltliche Schärfe, Einbindung des Auftraggebers bewertet. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen:
    • 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
  • Personalkonzept

    • Das Zuschlagskriterium Personalkonzept hat einen Gesamtanteil von 20 %. Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet.
    • Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben.
    • Für die Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen.
    • Bei der Personalorganisation wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, sowie die Größe des Projektteams. Dazu sind in dem Personalkonzept u.a. Angaben zur Personalstärke des Bieters für Planer zu machen.
    • Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen.
    • 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
  • Konzept Kostencontrolling

    • Das Zuschlagskriterium Konzept Kostencontrolling hat einen Gesamtanteil von 20 %. Das eingereichte Konzept Kostencontrolling wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Auftraggeberin bewertet hier, inwieweit das vorgesehene Konzept der Bieter über fortlaufendes Kostencontrolling und die Koordination des festgelegten Budgets (bzw. Mitwirkung bei der Koordination des festgelegten Budgets) die Gewähr für Einhaltung des Budgets und der geplanten Kosten bietet und das Entstehen überhöhter Zusatzkosten verhindern bzw. begrenzen kann.
    • Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen. Dabei werden insbesondere auch die Aspekte Vollständigkeit, strukturelles Vorgehen, Schlüssigkeit, inhaltliche Schärfe, Einbindung des Auftraggebers bewertet.
    • 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.
    • 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.
    • 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.
    • 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.
    • 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.
    • 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung unter dem Aspekt der Einhaltung des Kostenrahmens erwarten lässt.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB32 Seiten
Eigenerklärung24 KB6 Seiten
Eignungskriterien156 KB12 Seiten
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