Frist abgelaufen

Planungsleistungen zur Erhöhung der Förderrate des Thermalwassers der Geothermie-Anlage Unterschleißheim

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.12.2024
Angebotsfrist
23.01.2025
Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff HOAI und Anlage 15 HOAI 2021 in den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie in der Leistungsbeschreibung und Ingenieurvertrag genannte besondere Leistungen mit dem Ziel einer Erhöhung der Förderrate des Thermalwassers und des dafür notwendigen Umbaus oder Neubaumaßnahmens bzw. Anpassungen am Bestand bzw. an Bauteilen an allen relevanten Betriebsorten des Geothermie-Kreislaufs unter Berücksichtigung der erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten bzw. Druckverlusten bei der Förderratenerhöhung auf mindestens 120 l/s, möglicherweise auf 130 l/s.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.12.24
Fragenfrist
14.01.25
Abgabefrist
23.01.25
Öffnung
23.01.25
Vertragsbeginn
11.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
650.000 €
Erfüllungsort
Unterschleißheim, Deutschland
E-Mail
vseifert@ush.bayern.com
Telefon
+49 8931009238
Website
www.gtuag.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister

    • Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung unter Nr. II (Anlage A.6).
    • Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Er hat dann ggf. einen anderen gleichwertigen Nachweis zu erbringen (z.B. Eintragung Partnerschaftsregister oder Gewerbeanmeldung).
    • Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen.
    • Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden (vgl. dazu unter Ziffer 9.2).
  • Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung (Kammereintrag): Die Bieter haben anhand der Anlage A.6 zu erklären, dass Sie im Besitz der notwen-digen Berechtigung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation sind, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu dürfen. Hierzu ist z. B. der erforderliche Kammereintrag und die erforderliche Berufsqualifikation der zuständigen Personen zu benennen. Dieser Nachweis ist ggf. für alle betroffenen Leistungsteile gesondert zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften hat das für den jeweiligen Leistungsteil vorgesehene Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe muss das benannte Drittunternehmen den Nachweis erbringen.

  • Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit

    • Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversiche-rung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, vorzulegen:
    • • 5.000.000 EUR für Personenschäden (je geschädigte Person)
    • • 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
    • Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 zu erfolgen.
    • Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung.
    • Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
    • Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. In diesem Fall schuldet das nachweisende Mitglied gesamtschuldnerisch für alle anderen Mitglieder. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
    • Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen.
  • Angaben zum Umsatz

    • Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz von 500.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Auftrags vor-gesehene Gesellschaft mit auftragsgegenständlichen Dienstleistungen nachzuweisen
    • Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe (vgl. unten Ziffer 9.2) herangezogen werden. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
  • Referenzen

    • Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens zwei Referenzen über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art (Leistungsinhalt) und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
    • - Leistungsinhalt: Leistungen betreffen die Planung von Geothermieanlagen mit vergleichbarer Größe und Tiefe der Bohrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung oder vergleichbarer Aufgabenstellung (falls keine Leistungsbeschreibung nach HOAI-Systematik erfolgt ist) mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad (mindestens Honorarzone III).
    • - Umfang: Leistungen weisen einen vergleichbaren inhaltlichen Leistungsumfang anhand der bearbeiteten Leistungsphasen (mindestens 1 bis 8 oder vergleichbar) und des Honorars auf.
    • Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt.
    • Hinsichtlich der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
    • • Vorlage von mindestens zwei Referenzen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag Angebotsfrist)
    • • Die Referenzen decken die die oben genannten Leistungsinhalte vollständig abdecken.

Zuschlagskriterien

  • Grundlage der Honorarberechnung ist der in der HOAI angegebene, entsprechend der Honorarzone vorgegebene Basissatz. Zu diesem Honorar kann der Bieter im Dokument „Preisblatt“ einen Zu- oder Abschlag anbieten. Zudem muss der Bieter Pauschalpreise hinsichtlich der zu erbringenden Besonderen Leistungen und Nebenleistungen, eine Nebenkostenpauschale sowie Stundensätze für Mitarbeiter anbieten. Die einzelnen Preispositionen werden addiert und die Gesamtsumme (netto) gebildet. Diese bildet den Wertungspreis. Ein vom Bieter gewährter Skontoabzug wird bei der Angebotswertung berücksichtigt und reduziert den Wertungspreis. Der Wertungspreis wird in einem nächsten Schritt bepunktet. Ausgangspunkt für die Punktvergabe bildet das Angebot mit den niedrigsten Angebots-preis. Dieses Angebot erhält im Rahmen des 1. Zuschlagskriteriums 5,00 Punkte. Angebote, deren Preise 1,5 mal so hoch oder höher sind, als die des günstigsten Angebots, erhalten 0 Punkte. Angebote, die zwischen dem günstigsten und dessen 1,5 fachen Wert liegen, erhalten linear interpolierte Punkte anhand der nachfolgenden Wertungsformel: (1-(((Angebotspreis-niedrigster Angebotspreis)/(niedrigster Angebotspreis x 0,5)))x 5

  • Qualifikation und Erfahrung des Projektteams: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Personalkonzept einzureichen. Bewertet werden die Erfahrungen der darin angebotenen Mitarbeiter des Projektteams. Das Projektteam besteht aus dem Projektleiter, dem stellvertretenden Projektleiter und bis zu zwei weiteren zusätzlichen Mitarbeitern. Die Bieter haben mit Ihrem Angebot ein schriftliches Konzept einzureichen, in dem auf die in der Angebotsaufforderung unter Nr. 10.2 aufgeführten angebotswertungsrelevanten Punkte eingegangen wird. Dort sind auch die für die Wertung herangezogenenen Unterkriterien und deren Gewichtung näher erläutert.

  • Als drittes Zuschlagskriterium fließt die Qualität der Leistungsausführung mit einer Gewichtung von 30% in die Angebotswertung mit ein. Folgende Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung sind dabei zu berücksichtigen

    • 1. Darstellung der örtlichen Präsenz während der Bauphase: 30 %
    • 2. Darstellung der methodischen und zeitlichen Herangehensweise in Bezug auf die Aufgabenstellung durch Aufzeigen eines Grobkonzeptes (inhaltlicher und zeitlicher Projektstrukturplan z.B. mit Zielen, Beteiligten, Meilensteinen, Ergebnissen etc.) mit Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer termingerechten Projektrealisierung, bezogen auf die Leistungsinhalte der 1. Leistungsstufe (LPh 1 bis 2). Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, wie der Bieter sicherstellen kann, dass mit der Planung unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden kann und die aufgrund des Förderhorizonts bestehenden Termine sichergestellt werden können: 50 %
    • 3. Darstellung von Maßnahmen zur Kommunikation und Abstimmung mit dem Auftraggeber (z.B. Art und Anzahl Termine) und Dokumentation (z.B. Protokolle) des Planungsprozesses und der Bauausführung (Bautagebuch): 20 %

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB8 Seiten
Eignungskriterien37 KB16 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB6 Seiten
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