Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Ingenieurleistungen gem. den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke § 41 Nr. 1 HOAI zzgl. örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung und Technische Ausrüstung gem. § 53 Abs. 2 Nr.1, 3, 4, 5 u. 7 HOAI (jew. Leistungsphasen 4 bis 9)