Veröffentlichung 03.06.26 | Vertragsbeginn 15.06.26 |
Zuschlagskriterien
Das günstigste Honorarangebot erhält mit 60 Punkten die höchste Punktzahl und wird ermittelt aus der Summe der Honorarangebote Teil 1 bis Teil 3. Die Bewertung des Honorars erfolgt nach rechnerischer Prüfung. Die Honorarpunkte der nachrangigen Angebote werden nach der folgenden Formel ermittelt: Günstigstes eingereichtes Honorarangebot (Summe aus Teil 1 bis Teil 3) geteilt durch aktuell zu betrachtendes Honorarangebot (Summe aus Teil 1 bis Teil 3) mal Gewichtung (60 Punkte) ergibt die erreichte Punktzahl für das zu betrachtende Honorarangebot
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