Veröffentlichung 24.06.26 | Fragenfrist 14.07.26 | Teilnahmefrist 22.07.26 |
Eignungskriterien
Es ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass der durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Projektsteuerungsleistungen für Bau- und Immobilienprojekte nach AHO Nr. 9 im Gesundheitswesen (Neubau, Erweiterung oder Sanierung) für die Jahre 2023, 2024 und 2025 mindestens 750 TEUR beträgt. Die Erklärung ist über das Formblatt Eignung abzugeben.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis eines Versicherers (nicht Maklers) nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers), dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Es ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich Projektsteuerungsleistungen für Bau- und Immobilienprojekte nach AHO Nr. 9 im Gesundheitswesen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 mindestens 6 festangestellte, vollzeitäquivalente Projektsteuerer / Projektmanager (ohne Projektassistenzen und Sekretariate) beträgt. Die Erklärung erfolgt über das Formblatt Eignung.
Unternehmensbezogene Referenzen (Hinweis: Sämtliche Referenzanforderungen können auch kumulativ mit einer Referenz erfüllt werden): o Anforderung 1: Es ist mindestens eine unternehmensbezogene Referenz über Projektsteuerungsleistungen für Bau- und Immobilienprojekte nach AHO Nr. 9 im Gesundheitswesen der letzten fünf Jahre (gerechnet ab der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge) mit Gesamtkosten für die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 in Höhe von mind. 90 Mio. EUR brutto, die mindestens die Projektstufen 1 bis 4 nach AHO Nr. 9 umfasst und bei der mit der Projektstufe 5 nach AHO Nr. 9 mindestens begonnen wurde, zu benennen. o Anforderung 2: Es ist mindestens eine unternehmensbezogene Referenz über Projektsteuerungsleistungen für Bau- und Immobilienprojekte nach AHO Nr. 9 der letzten fünf Jahre (gerechnet ab der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge) mit Gesamtkosten für die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 in Höhe von mind. 50 Mio. EUR brutto, die mindestens die Projektstufen 1 bis 4 nach AHO Nr. 9 umfasst und bei der mit der Projektstufe 5 nach AHO Nr. 9 mindestens begonnen wurde und im Vorhaben die BIM-Planungsmethode zum Einsatz gekommen ist / kommt (unabhängig von der Branche oder dem Gebäudetyp!), zu benennen. Die Erklärung erfolgt über das Formblatt Referenzen (je Referenz) und einer Darstellung auf eigener Unterlage (maximal 2 Seiten DIN A4 je Referenz). Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Teilnehmer, die an der Angebotsphase beteiligt werden, verwendet. Für jede die Mindestanforderungen (nach Anforderung 1 an unternehmensbezogene Referenzen) erfüllende Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte. Durch den Bewerber sind maximal fünf Referenzen zu benennen. Im Auswahlkriterium "Anzahl Referenzen" können Bewerber demnach maximal 10 Punkte erreichen. Bei den o.g. Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung im Zusammenhang mit dem Neubau, dem Anbau oder der Sanierung eines Krankenhauses erbracht wurde / wird. 2 Punkte, wenn das Projekt mit der BIM-Planungsmethode bearbeitet wurde / wird. 2 Punkte, wenn der Auftraggeber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist / war. 1 Punkt, wenn der Auftraggeber für das Referenzprojekt Fördermittel im Zuge der Investitionsförderung von Krankenhäusern bekommen hat / bekommt. Im Auswahlkriterium "Zusatzpunkte Referenzen" können Bewerber demnach zusätzlich 35 Punkte erreichen. Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt demnach 45 Punkte. Anhand der erreichten Punktzahlen der Bewerber wird eine Rangfolge aufgestellt. Erreichen mehrere Bewerber nach Anwendung der Auswahlkriterien die gleiche Punktzahl (und wären dadurch mehr als drei bis fünf geeignete Bewerber auf den vorderen Plätzen), entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Die Auftraggeberin wird die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren. Die Auswahl der Anzahl der aufzufordernden Bewerber erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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