Veröffentlichung 07.07.26 | Vertragsbeginn 17.07.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
Qualität: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Jeder Unterwäsche – Artikel wird einer separaten technischen Bewertung unterzogen. Die Qualitätsbewertung der Artikel wird in einer Punktematrix zusammengeführt. Hierbei werden in jedem Bewertungskriterium (Kategorie) die erreichten Qualitätspunkte aller drei Artikel addiert. Die Summe der erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 3.000 Leistungspunkte (pro Artikel max. 1.000 Leistungspunkte) erreicht werden.
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